Erbschaftssteuer: BVG-Urteil mit Auswirkungen auf die Region
In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema "Erbschaftssteuer" sieht der Wahlkreisabgeordnete Olav Gutting "einschneidende Folgen für die gesamte Region." Insbesondere als ordentliches Mitglied des zuständigen Finanzausschusses und als Mitglied der Unterarbeitsgruppe "Unternehmensbesteuerung" ist der Bundestagsabgeordnete von Anfang an mit der Thematik befasst.
Das BVerfG kam zu dem Ergebnis, dass die derzeitige Besteuerung von Erbschaften verfassungswidrig ist. Bislang gilt für Immobilienvermögen eine niedrigere Bewertung und damit Besteuerung als beispielsweise für Sparguthaben, Bargeld und Wertpapiere.
Das höchste Gericht hat den Gesetzgeber daher aufgefordert, bis spätestens Ende 2008 bei Vererbung von Grundvermögen neue, höhere Werte anzusetzen.
Laut Gutting hat das Urteil nicht nur beträchtliche Auswirkungen für Regionen mit teueren Immobilien wie München oder Stuttgart, sondern auch einschneidende Folgen für die nordbadische Region. Es müsse daher bei der Neuregelung sicher gestellt werden, dass auch zukünftig "das Reihenhäuschen der Eltern" erbschaftssteuerfrei an die nächste Generation weitergegeben werden kann.
Gegebenenfalls müsse der Gesetzgeber parallel zur Anpassung der Bewertungsgrundsätze auch die Freibeträge erhöhen. Diese liegen zur Zeit im Verhältnis Eltern zu Kind bei 205.000 Euro. Da die bisherigen Erbschaftssteuerbescheide in Anbetracht des erwarteten BVerfG-Urteils teilweise vorläufig beschieden wurden, besteht nunmehr zumindest bis Ende 2008 Rechtssicherheit.
Bis zur Neuregelung bleibe das bisherige Recht anwendbar. Das bedeutet auch, dass die Zeitfrist für eine vorweggenommene Erbfolge bis Ende Dezember 2008 offen ist.
Gutting versicherte, die Union werde sich im Rahmen des gesetzgeberischen Spielraums dafür einsetzen, dass verfassungsrechtlich erforderliche Korrekturen nicht für die Durchsetzung deutlich höherer Erbschaftsteuerbelastungen genutzt werden. Er sehe sich auch darin bestärkt, den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen auch durch erbschaftsteuerliche Erleichterungen zu fördern.