Olav Gutting MdB: Rede zum Jahressteuergesetz - Mehr als 100 Regelungen - Zweite und dritte Beratung - Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
Folgend finden Sie die Rede von Olav Gutting MdB zum Jahressteuergesetz:
"Wie das Christkind kommt alle Jahre wieder das sog. Jahressteuergesetz. Auch in diesem Jahr werden mit dem Jahressteuergesetz wieder Maßnahmen umgesetzt, die sich im Laufe eines Jahres aus EU-rechtlichen Vorgaben, Gerichtsurteilen oder aus Anregungen von Verwaltung und Verbänden ergeben haben.
Auch wenn es sich bei der Mehrzahl der mehr als 100 Regelungen um lediglich „technische“ Änderungen und Anpassungen handelt, so enthält das Jahressteuergesetz auch in diesem Jahr eine Reihe von bedeutsamen Maßnahmen, die besonders erwähnt werden müssen.
Mit dem Jahressteuergesetz werden wir das ehrenamtliche Engagement mit einer Verbesserung der steuerlichen Haftungsregelung für Vereinsvorstände unterstützen.
Zukünftig haftet für die zweckwidrige Verwendung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen zuerst der Verein und erst nachrangig die handelnden Personen.
Damit muss keiner der sich in verantwortungsvoller Aufgabe im Vereine engagieren will mehr fürchten für fehlerhafte Spendenquittungen anderer persönlich zu haften.
Mit dem Jahresteuergesetz 2009 soll aber auch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung eines sog. optionalen Faktorverfahrens bei der Lohnsteuer von Ehegatten als Alternative zur bisherigen Lohnsteuerklassenwahl zur genaueren Zuordnung des Splittingvorteils auf beide Ehegatten eingeführt werden.
Ich bin persönlich der Meinung, dass wir dieses Verfahren eigentlich nicht brauchen, die Praxis wird zeigen, ob es die Probleme, die damit gelöst werden sollen - lösen kann.
Ich fände es besser, statt der Einführung eines weiteren Steuerverfahrens, welches bei den Betroffenen – meist geringverdienenden Ehefrauen – steuerliche Nachteile beseitigen soll, ein einfacheres und deswegen gerechtes Steuersystem einzuführen!
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion konnte im parlamentarischen Verfahren aber auch eine Vielzahl von Verbesserungen zum Regierungsentwurf erreichen. So wird die vorgesehene Deckelung der 30%-igen steuerlichen Absetzbarkeit von Schulgeld von 3.000 EUR auf 5.000 € für jedes Kind angehoben. Dies bedeutet, dass nunmehr Schulgeld von über 16.500 Euro pro Jahr berücksichtigt werden kann.
Zudem wird dieser Sonderausgabenabzug auch auf Privatschulen ausgeweitet, die zu einem berufsbildenden Schul- oder Berufsabschluss führen.
Wir hatten auf Seiten der Union von Anfang an erhebliche Bedenken gegen die zunächst im Gesetzesentwurf vorgesehene Begrenzung des Vorsteuerabzugs bei nicht ausschließlich unternehmerisch genutzten Firmenfahrzeugen.
In Anbetracht der derzeitigen Absatzkrise in der Autoindustrie wäre ein solcher Schritt nicht vertretbar und hätte zu Verunsicherung bei potentiellen Autokäufern geführt. Diese Belastungen sind nunmehr vom Tisch.
Es ist ja auch nicht einsehbar, wie wir mit dem Maßnahmenpaket versuchen die Auswirkungen der Finanzkrise für die Autoindustrie zu begrenzen und hier durch die Kfz-Steuerbefreiung, die uns 380 Mio. EUR Mindereinnahmen bescheren, Anreize zum Erwerb von Neufahrzeugen schaffen und andererseits die Anschaffung von Firmenfahrzeugen – die in der Regel aus deutscher Produktion stammen -erschweren.
Die Unionsfraktion konnte aber auch verhindern, dass die vom Bundesfinanzministerium ins Auge gefasste Besteuerung von Streubesitzdividenten nicht Gegenstand dieses Gesetzes wurde. Die Union verschließt sich ausdrücklich nicht der Intention, das deutsche Steuerrecht den europarechtlichen Vorgaben zeitnah anzupassen. Für Schnellschüsse besteht aber derzeit kein Anlass! Vielmehr müssen wir vorher die Auswirkungen einer solchen Besteuerung gerade auf den Bereich Wagniskapital genau prüfen!
Die Unionsfraktion wollte aber auch mit dem Jahressteuergesetz 2009 Nachbesserungen bei der Unternehmenssteuerreform erreichen.
So wollten wir die weitere Absenkung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung des pauschalierten Finanzierungsanteils bei Immobilienmieten zur Stärkung insbesondere unseres innerstädtischen Handels erreichen. Hier hätte schon eine 10-prozentige Absenkung eine deutliche Entlastung gebracht.
Wir wollen auch bei der neuen Zinsschrankenregelung nachbessern und den Vortrag von nicht genutzten EBITDA gestatten. Mit dieser – ich meine sinnvollen Regelung – kann man Krisenzeiten, die wir schließlich jetzt erwarten besser abfedern.
Es ist uns leider nicht gelungen hierfür die notwendige Mehrheit zu beschaffen. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Wir werden uns weiterhin für notwendige Nachbesserungen bei der Unternehmenssteuerreform einsetzen.
Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der allseits erwarteten von der Finanzkrise verursachten Rezession notwendiger denn je.
Ein Wehrmutstropfen: Auch in diesem Jahressteuergesetz ist uns nicht gelungen eine sinnvolle Lösung für die Pauschalbesteuerung gem. § 37 b EStG, für den Fall, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Zuwendungen macht, zu finden.
Ich hatte es bereits im letzten Jahressteuergesetz angesprochen, dass es kaum verständlich ist, dass beispielsweise bei einer Einladung von eigenen Mitarbeitern ins Stadion zwar die darauf zu entrichtende Steuer vom Arbeitgeber pauschaliert abgeführt werden kann, dieser aber dann wieder die Sozialversicherungsbeiträge auf dieses Geschenk individuell berechnen muss.
Eine Pauschalierung ist hier dringend angezeigt und Befürchtungen es könnte hier zu Missbrauch kommen lassen sich mit der Höhe der Pauschale regeln.
Ziel der Pauschalierung ist es nicht, keine oder nur geringe Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, sondern durch eine Pauschalierung Vereinfachungen bei der Berechnung herbeizuführen.
Daher werden wir in den nächsten Monaten noch einmal versuchen für diese Fälle eine Pauschalierung auch für die Sozialversicherungsbeiträge hinzubekommen.
Wenn man das so betrachtet dann könnte man fast meinen, das Jahressteuergesetz 2009 ist auch ein Gesetz der verpassten Chancen.
Das ist es aber nicht. Es ist das Instrument mit dem wir wie eingangs beschrieben viele wichtige Verbesserungen und Modernisierungen im Steuerrecht umsetzen.
Und es handelt sich ja beim Jahresssteuergesetz um ein sog. Omnibusgesetz. Und dieser Omnibusverkehr ja mittlerweile fast im Linienverkehr, so dass alle die es diesmal nicht mitgeschafft haben und sozusagen stehen blieben spätestens beim nächsten mal eine Chance zum Mitkommen haben.
Bedanken bei den Mitberichterstattern in eigener Fraktion und in Koalition. Immer gute und zielorientierte Zusammenarbeit."