MdB Olav Gutting zum Erbschaftssteuerrecht: Verbesserungen vor allem für Familien
"Gott sei Dank unter Dach und Fach", so der Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Bruchsal-Schwetzingen, Olav Gutting, zur Einigung beim Erbschaftssteuerrecht. Das Mitglied des Finanzausschusses, das von Anfang an mit der diffizilen Thematik befasst war, begrüßt in einer Pressemitteilung, dass sich die große Koalition nach langem Hin und Her auf eine Reform der Erbschaftsteuer verständigt habe.
Der Kompromiss sehe vor, dass überlebende Ehepartner sowie Kinder selbstgenutztes Wohneigentum steuerfrei übernehmen können. Zu der steuerfreien Übertragung kommt noch zusätzlich ein Freibetrag von 500.000 Euro für Ehegatten und 400.000 Euro für Kinder. Außerdem wird Unternehmenserben die Steuer größtenteils oder vollständig erlassen, wenn sie den Betrieb weiterführen und die Arbeitsplätze erhalten.
Gutting: "Letztlich ist eine gute Lösung gefunden worden: sowohl für unsere mittelständische Wirtschaft als auch für unsere Familien."
Laut Gutting war das Thema auch im Wahlkreis heftig diskutiert worden. "Kaum eine Veranstaltung, in der nicht danach gefragt wurde." Das Ergebnis könne sich auch in der Region sehen lassen, meint der Abgeordnete: Kinder und Enkel seien - bis zur mittleren Vermögenslage - tendenziell besser gestellt. Und die steuerfreie Vererbung des Eigenheims ("Omas klein Häuschen") halte er, so Gutting, für eine Errungenschaft, die im Wahlkreis eine wichtige Rolle spiele.
Leider enthalte das Gesetz auch ziemlich komplizierte Einzelregelungen. Ein Wermutstropfen: Geschwister, Neffen und Nichten sind jetzt schlechter dran. "Doch war ein befriedigender Kompromiss in dieser Frage mit dem Koalitionspartner nicht herzustellen", so der Parlamentarier.
Das Aufkommen der Erbschaftssteuer bleibe bei etwa vier Milliarden Euro. Nach der Neuregelung der Erbschaftssteuer werden nicht mehr Menschen von der Erbschaftsteuer betroffen sein als vorher. Weiterhin falle in weniger als zehn Prozent der Erbfälle eine Erbschaftsteuer an.
Wichtig für Gutting: Die Unternehmensnachfolge wird erleichtert. Bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen können Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften weitestgehend steuerfrei übertragen werden.
Die Union habe in den Verhandlungen mit den Sozialdemokraten wesentliche Forderungen durchsetzen können. Dies gelte sowohl für das private als auch das betriebliche Vermögen. Insgesamt habe die CDU/CSU für Familien und mittelständische Unternehmen "erhebliche Verbesserungen" gegenüber dem Regierungsentwurf erzielt.