Olav Gutting MdB berichtet aktuell aus dem Bundestag: Reform der Erbschaftsteuer

In zweiter und dritter Lesung haben wir nach langen und intensiven Beratungen das Erbschaftsteuerreformgesetz verabschiedet. Vor allem durch die Intervention der CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg ist das ursprüngliche Gesetz maßgeblich verbessert worden.

Das Erbschaftsteueraufkommen wird durch die erforderlichen höheren Wertansätze nicht steigen und weiterhin rund vier Milliarden Euro betragen; auch werden zukünftig nicht mehr Menschen von der Erbschaftsteuer betroffen sein als vorher. Das familiäre Wohneigentum wird beim Generationenübergang trotz regelmäßig höherer Bewertungsansätze in aller Regel auch künftig steuerlich nicht belastet. Dafür werden deutlich höhere persönliche Freibeträge (zum Beispiel Ehegatten 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro und Enkelkinder 200.000 Euro) sorgen.

Auch darüber hinaus haben wir vermieden, dass Ehepartner oder Kinder Verstorbener durch eine hohe Steuerlast gezwungen würden, aus dem selbst genutzten Wohneigentum auszuziehen. Weiterhin haben wir uns mit unserer Forderung durchgesetzt, die Erbschaftsteuer so auszugestalten, dass Erben von Familienunternehmen nicht durch die Steuerlast zum Verkauf des Unternehmens gezwungen sind. Wird das Unternehmen mindestens zehn Jahre fortgeführt, entfällt die Erbschaftsteuer hierauf vollständig, vorausgesetzt, dass die Lohnsumme über diesen Zeitraum hinweg insgesamt 1.000 Prozent erreicht und die Verwaltungsvermögensgrenze von zehn Prozent nicht überschritten wird. Bei einer Behaltensfrist von sieben Jahren und einer reduzierten Lohnsumme von insgesamt 650 Prozent beträgt der Verschonungsabschlag 85 Prozent. Wir haben damit einen tragfähigen Kompromiss erzielt.