Olav Gutting MdB informiert aus Berlin: Modernisierung des GmbH-Rechts
Mit dem in der vergangenen Woche in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) soll die bewährte Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) modernisiert und gegen Missbrauch gesichert werden.
Die Unternehmensgründung wird beschleunigt, um die Rechtsform für den Mittelstand wieder attraktiv zu machen.
Zudem besteht die Möglichkeit des Verzichts auf Stammkapital durch Einführung der Rechtsformvariante der "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)", die sich nach Erreichen des Mindeststammkapitalerfordernisses in eine GmbH umfirmieren kann. Auch werden "Firmenbestattungen" künftig erschwert bzw. verhindert.