Olav Gutting MdB informiert aus Berlin: Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
In zweiter und dritter Lesung haben wir in der vergangenen Woche das Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes verabschiedet. Durch eine Verbesserung und Weiterentwicklung des Kinderzuschlags werden weniger Kinder und ihre Familien auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II angewiesen sein.
Die bisher individuell zu bestimmende Mindesteinkommensgrenze wird auf einheitliche Beträge von 600 Euro für Alleinerziehende und 900 Euro für Paare festgesetzt und damit zugleich deutlich abgesenkt.
Gleichzeitig wird die Abschmelzrate für Einkommen aus Erwerbstätigkeit von 70 Prozent auf 50 Prozent abgesenkt und somit gewährleistet, dass im Geltungsbereich des Kinderzuschlags ein durchgehender Erwerbsanreiz durch einen kontinuierlichen Einkommensverlauf besteht. Bei einer hinreichenden Erwerbsbeteiligung kann nunmehr grundsätzlich Hilfebedürftigkeit im Sinne der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) vermieden werden. Damit verringern wir die Armutsgefährdungsquote von Kindern.