Olav Gutting MdB informiert aus Berlin: Neuregelung des Schornsteinfegerwesens - Modernisierung der Unfallversicherung - Patientenverfügung

Ebenfalls verabschiedet haben wir in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens. Haus- und Wohnungseigentümer haben in Zukunft grundsätzlich die Wahl, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung der vorgeschriebenen Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten beauftragen.

Sichergestellt ist, dass der hohe Standard an Betriebs- und Brandsicherheit sowie beim Umweltschutz in Deutschland erhalten bleibt. Großzügige Übergangsfristen erleichtern Schornsteinfegern sowie Eigentümern die Umstellung auf das neue Rechtssystem.

Modernisierung der Unfallversicherung

Mit dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UMVG - erfolgt eine umfassende Organisationsreform der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Organisationsstrukturen werden an die veränderten Wirtschaftsstrukturen angepasst und die Verwaltungsstrukturen modernisiert. Hierzu wird die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf neun, die Zahl der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand auf einen Träger je Land reduziert. Zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften wird die Lastenverteilung unter Berücksichtigung des in den vergangenen Jahren eingetretenen Strukturwandels neu gestaltet. Damit wollen wir die solidarische Lastentragung stärken und zugleich die Europafestigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung sichern.

Patientenverfügung

In erster Lesung haben wir das von einzelnen Abgeordneten eingebrachte Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts (Patientenverfügung) beraten. Unionsabgeordnete sind nicht unter den Antragstellern. Zum Thema Patientenverfügungen haben wir eine intensive Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag geführt. Der vorliegende Entwurf wird unter anderem von beiden christlichen Kirchen massiv kritisiert. Ein Kritikpunkt ist der Vorwurf, dass er das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen verabsolutiert und nicht im Einklang mit der ärztlichen Fürsorgepflicht steht.