Olav Gutting MdB: Rede zum Eigenheimrentengesetz: Wir verbessern das Angebot staatlich geförderter Altersvorsorgemodelle und beenden die Diskriminierung von Wohneigentum
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Im Gegensatz zur Linken in diesem Hause glaubt die Union nicht, dass Eigentum etwas Schlechtes ist und man die Menschen davor schützen muss.
(Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Wer hat denn das gesagt?)
Wir in der Union glauben, dass Eigentum, insbesondere Wohneigentum, etwas Gutes ist. Wir wollen die Menschen beim Erwerb dieses Eigentums unterstützen.
(Beifall bei der CDU/CSU – Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Die beste Altersvorsorge ist das!)
Die Integration der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die staatlich geförderte private Altersvorsorge ist ein wichtiger Baustein. Mit dem Eigenheimrentengesetz vergrößern wir das Angebot staatlich geförderter Altersvorsorgemodelle und beenden die Diskriminierung der Wohnimmobilie gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge. Natürlich ist die Eigenheimrente kein vollwertiger Ersatz für die weggefallene Eigenheimzulage. Diesen Anspruch hat dieses Gesetz auch nicht. Mit diesem Gesetz setzen wir aber ein Signal. Ich bin davon überzeugt, dass von diesem Eigenheimrentengesetz ein Impuls für Investitionen im Baubereich ausgehen wird.
(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Wird schon!)
Es ist ein wichtiger Schritt, dass nunmehr die Anschaffung, die Herstellung und die Entschuldung von selbstgenutztem Wohneigentum wieder eine Förderung erfährt.
Es ist kein Geheimnis, dass wir in der Union uns ein unbürokratischeres Modell zur verbesserten Einbeziehung der Immobilie in die Altersvorsorge gewünscht hätten. Hierzu hätten wir aber von der nachgelagerten Besteuerung abweichen müssen. Wenn wir die selbstgenutzte Immobilie im Rahmen der Riester-Rente fördern, was wir jetzt tun, und steuersystematisch stringent vorgehen wollen, dann können wir dies eigentlich nur über die nachgelagerte Besteuerung, über das Wohnförderkonto tun.
In den Beratungen konnten wir an wichtigen Stellen dieses Gesetzentwurfes deutliche Verbesserungen erreichen.
(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Das ist wahr!)
Hervorzuheben ist die schon mehrmals angesprochene Ausnahmeregelung bei der Zweckbindung von Wohnungsbauprämien für unter 25-Jährige.
(Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Da habt ihr gut zusammengearbeitet!)
Der Anreiz zum Sparen ist gerade für junge Menschen wichtig. Wir haben vorhin schon gehört: Die US-Immobilienkrise hat gezeigt, dass die Vergabe von Krediten für Immobilien ohne das Vorhandensein von genügend Eigenkapital definitiv der falsche Weg ist.
(Eduard Oswald [CDU/CSU]: So ist es!)
Wir haben in Deutschland mit fast 32 Millionen Bausparverträgen ein funktionierendes System der Eigenkapitalbildung.
(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Das ist wahr!)
Mit der von uns erreichten Privilegierung von jungen Menschen bei der Wohnungsbauprämie haben wir es geschafft, einen bereits seit Jahren gut funktionierenden Anreiz zu bewahren, um junge Menschen zum Sparen anzuregen. Wir haben damit die Grundidee des Bausparens gestärkt. Denn ohne ausreichende Neuabschlüsse funktioniert das Bausparsystem nicht. Die Zuteilung von Bausparverträgen, also die Auszahlung, ist unter anderem vom Geldeingang und von der Zahl der abgeschlossenen Verträge abhängig. Mehr Neuzugänge bedeuten schnellere Zuteilung, mehr Mittel zum Wohnungsbau, mehr Bautätigkeit und damit bessere Aussichten für die Bauwirtschaft.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Eduard Oswald [CDU/CSU]: Da wird wohl niemand widersprechen!)
Wir konnten auch in einem weiteren Punkt eine deutliche Verbesserung erzielen. So ist es gelungen, den vorgesehenen Berufseinsteigerbonus von 100 Euro auf 200 Euro zu verdoppeln und den Altersrahmen bei diesem Bonus von 21 auf 25 Lebensjahre anzuheben. Auch das ist ein unmissverständliches Signal an junge Menschen, bereits in einem frühen Lebensabschnitt mit dem Sparen zu beginnen und an die Altersvorsorge zu denken.
(Zuruf von der LINKEN: Aha!)
Denn fehlende Ansparungen in jungen Jahren können durch die inzwischen entgangenen Zulagen und vor allem durch den Zinseszinseffekt später nicht mehr aufgeholt werden.
Man kann natürlich immer noch mehr fordern. Die Kritiker des Gesetzentwurfes halten die Fördersätze für zu bescheiden. Darüber kann man streiten. Aber Fakt ist – das haben die Berechnungen gezeigt –, dass Darlehensnehmer bei Inanspruchnahme dieser Förderung durch das Eigenheimrentengesetz fast fünf Jahre eher ihr finanziertes Eigentum ihr Eigen nennen können als ohne diese Förderung. Sie sind fünf Jahre früher entschuldet, fünf Jahre früher im Eigenheim. Das ist ein Wort.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Zusammenfassend darf man sagen: Dieses Gesetz kann die Eigenheimzulage nicht ersetzen, aber es ist ein wichtiger Impuls für die Bauwirtschaft. Es wird mehr Menschen in Deutschland in die Lage bringen, sich ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.
Als Berichterstatter darf ich mich an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit mit den Kollegen aus der Koalition und mit dem Ministerium bedanken. Hierfür ein herzliches Dankeschön!
Ich möchte sagen: Es lohnt sich, diesem Gesetzentwurf heute zuzustimmen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, SPD
Verbesserte Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersversorgung
- Drs 16/8869 -
- Zweite und dritte Beratung Bundesregierung
Verbesserte Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz -EigRentG)
- Drs 16/9274, 16/9449, 16/9641, 16/9670, 16/9642 -