Olav Gutting MdB informiert aktuell aus Berlin: Neues Wärmegesetz im Bundestag / Baden-Württembergs Hausbesitzer werden nicht benachteiligt
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat das Klimaschutzprogramm oberste Priorität.
Daher haben wir uns an den Arbeiten zu den Gesetzesvorlagen zum Integrierten Energie- und Klimapaket der Bundesregierung konstruktiv, teilweise aber auch kritisch beteiligt. Wir stehen zu den Vereinbarungen und zum besprochenen Zeitplan.
Ziel des an diesem Freitag in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes – EEWärmeG - ist es, den Anteil erneuerbarer Energien für Heizung, Warmwasserbereitung und Erzeugung von Kühl- und Prozesswärme bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen.
Hierfür werden auf Initiative der Union u.a. erheblich mehr Fördermittel über das Marktanreizprogramm bereitgestellt. Damit wird ein Beitrag geleistet zur Verstetigung und Beschleunigung des Ausbaus regenerativer Wärme in Deutschland.
Bislang ungenutzte Potenziale sollen erschlossen, und der Abhängigkeit von Energieimporten, insbesondere bei den fossilen Energieträgern wie Erdöl und Erdgas, soll damit entgegengewirkt werden.
Der ursprüngliche Entwurf des Gesetzes von Bundesumweltminister Gabriel setzte im Wärmebereich bisher nur auf Freiwilligkeit. Zuschüsse für eine ökologische Nachrüstung für Heizung und Warmwasser sollten nur beim freiwilligen Einbau fließen.
Da Baden-Württemberg als erstes Bundesland bereits seit April dieses Jahres ein Landeswärmegesetz hat, das für neue Wohnhäuser gilt und ab 2010 auch den wesentlich größeren Altbaubestand einbezieht, hätten Hausbesitzer im Südwesten von dieser Förderung nicht profitieren können.
Der CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg im Deutschen Bundestag ist es in diesem Zusammenhang bei den Beratungen über das Wärmegesetz des Bundes gelungen, Umweltminister Gabriel von seinem Vorhaben abzubringen, nur Neubauvorhaben zu fördern. Aus dem Marktanreizprogramm des Bundes werden nun auch Sanierungsvorhaben für Bestandsgebäude von den Zuschüssen profitieren können.
Im Zusammenspiel zwischen der Landesregierung von Baden-Württemberg einerseits, die mit einem sehr ambitionierten Wärmegesetz vorgelegt hat, und den CDU-Bundestagsabgeordneten aus Baden-Württemberg, die sich für eine Ausweitung der Zuschüsse auch auf den Gebäudebestand eingesetzt haben, ist ein großer Erfolg für alle Hausbesitzer in Baden-Württemberg erzielt worden.
Ebenfalls einen großen Beitrag zum Klimaschutz leistet das in dieser Woche verabschiedete Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich – EEG. Ziel dieser Novelle ist es, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen. Zum Beispiel schafft es für landwirtschaftliche Veredelungsbetriebe neue wirtschaftliche Perspektiven. Der Landwirtschaft werden neue Möglichkeiten geboten, ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten. Stromerzeugung aus Biogas ist zudem grundlastfähig und wirtschaftlich.
Mit diesen beiden wichtigen umwelt- und energiepolitischen Gesetzen wird ein großer Schritt zum Erreichen der Klimaziele der Bundesregierung getan. Gleichzeitig werden mit dem Ausbau und der technologischen Weiterentwicklung der erneuerbaren Energien Potenziale erschlossen, um die Bürger mittelfristig von den ständig steigenden Kosten für Strom, Öl und Gas zu entlasten. Die erneuerbaren Energien haben das Potenzial, hier schon in wenigen Jahren kostendämpfend zu wirken. Zudem leisten sie einen Beitrag, um Deutschland von Energieimporten unabhängiger zu machen und Wertschöpfung und Arbeitsplätze in diesem Bereich in Deutschland auszubauen. Gerade auch Handwerk und Mittelstand erhalten mit den genannten Gesetzen zusätzliche wirtschaftliche Perspektiven.