Olav Gutting MdB informiert aktuell aus Berlin: Mehr Schutz für Rechtsuchende

Wir haben in dieser Woche das Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren verabschiedet und haben damit eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt.

Wir wollen damit zum Schutz der Unabhängigkeit der Berufsangehörigen und zum Schutz der Rechtsuchenden grundsätzlich am Verbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rentenberater festhalten.

Im Einzelfall kann aber eine erfolgsbasierte Vergütung vereinbart werden, wenn damit besonderen Umständen der konkreten Angelegenheit Rechnung getragen wird, insbesondere dann, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde.

Die Zulässigkeit von erfolgsabhängigen Vergütungen bleibt aber eng begrenzt.