MdB Olav Gutting: Eigenheimbesitzer und Bauherren werden gestärkt
Das neue Eigenheimrentengesetz, das im Entwurf vorliegt, sei eine wichtige Neuerung: Es helfe den zukünftigen Bauherren, Eigenkapital für ihr Vorhaben mit staatlicher Förderung anzusparen und flexibel einzusetzen. Angesparte Gelder in staatlich geförderten Vorsorgeverträgen können vollständig und ohne Rückzahlungsverpflichtung für den Hausbau verwendet werden.
Darauf verweist der CDU-Bundestags-abgeordnete des Wahlkreises Bruchsal/Schwetzingen, Olav Gutting, als Mitglied des Bundestag-Finanzausschusses in einer Pressemitteilung.
Es handle sich dabei um ein Thema, das in seinen Bürgergesprächen immer wieder eine Rolle spiele.
Künftig werden auch Tilgungszahlungen für neues selbstgenutztes Wohneigentum wie Altersvorsorgeverträge gefördert. Dies sei ein wichtiger und positiver Impuls, langfristig die Eigentumsquote in Deutschland zu erhöhen, die verglichen mit anderen Ländern, viel zu niedrig ausfalle, erklärt Gutting.
"Bei der einmaligen nachgelagerten Besteuerung wurde in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner erreicht, dass es einen Abschlag von 30 Prozent auf die Besteuerung des in der Wohnimmobilie gebundenen steuerlich geförderten Kapitals gibt", teilt der Abgeordnete mit, der sich dafür ausspricht, zu prüfen, ob ein Verzicht auf die Zweckbindung der Wohnungsbauprämie die hohe Akzeptanz des Bausparens bei Jugendlichen und Berufseinsteigern noch weiter fördern könnte.