Olav Gutting MdB informiert aktuell aus Berlin: Reform der Erbschaftsteuer
An diesem Freitag debattierten wir in erster Lesung das neue Erbschaftsteuerreformgesetz.
Grundlage für den vorliegenden Gesetzentwurf bilden die von der politischen Arbeitsgruppe unter Leitung des Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch und des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück am 5. November 2007 vorgelegten Eckpunkte.
Den Regierungsentwurf werden wir einer intensiven Prüfung unterziehen. Bereits jetzt zeigt sich in der öffentlichen Diskussion ein erheblicher Beratungsbedarf, insbesondere bei der konkreten Ausgestaltung der 15-jährigen Behaltensfrist bei der Unternehmensnachfolge, bei der Zuordnung zum begünstigten Vermögen oder auch beim vorgesehenen gleichen Tarifverlauf in den Steuerklassen II und III, wonach derzeit Geschwister, Neffen und Nichten den gleichen Tarifverlauf haben wie fremde Dritte.
Für unseren Mittelstand ist die Erbschaftsteuerreform eine zentrale Frage, die wir ernst nehmen. Deswegen werden wir die jetzt beginnenden Beratungen mit größter Sorgfalt führen.