Olav Gutting MdB informiert aktuell aus Berlin: Bundestagswahlkreise neu eingeteilt
Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in den Ländern sowie in einigen Wahlkreisen steht die Einteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag nicht mehr im Einklang mit den Grundsätzen für die Wahlkreiseinteilung.
Mit dem in dieser Woche in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten 18. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes werden die Bundestagswahlkreise neu eingeteilt und beschrieben.
Entsprechend den Empfehlungen der Wahlkreiskommission verlieren Sachsen und Sachsen-Anhalt einen Wahlkreis. Baden-Württemberg und Niedersachsen erhalten jeweils einen zusätzlichen Wahlkreis. Ziel des ebenfalls in zweiter und dritter Lesung behandelten Gesetzes zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts ist es, das Wahlrecht wähler- und bewerberfreundlicher zu gestalten, die Wahlrechtsgrundsätze noch besser zu verwirklichen und die Verwaltungsarbeit für die Gemeinden und Wahlorgane zu vereinfachen.
Für im Ausland lebende Deutsche wird ein zeitlich unbeschränktes aktives Wahlrecht geschaffen. Das Erfordernis der Antragsgründe für die Briefwahl wird abgeschafft.