Olav Gutting MdB informiert aktuell aus Berlin: Kontopfändung neu geregelt
Mit dem in dieser Woche in erster Lesung beratenen Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes schaffen wir die Möglichkeit der Einrichtung sogenannter Pfändungsschutzkonten.
Werden der Existenzsicherung dienende Einkünfte des Schuldners auf einem solchen Konto gutgeschrieben, kann der Schuldner trotz Kontopfändung im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen Geldgeschäfte des täglichen Lebens wie etwa Mietzahlungen vornehmen. Damit bleibt die Funktionsfähigkeit des Girokontos trotz Pfändung erhalten. Zudem können auf diese Weise bestehende Pfändungsfreibeträge besser gesichert werden, und es wird verhindert, dass Schuldner aufgrund Nichtbeachtung der Freibeträge auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind.