Olav Gutting MdB begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Signal für den Sonn- und Feiertagsschutz

Berlin. Am 1. Dezember 2009 hat das Bundesverfassungsgericht die im Berliner Ladenöffnungsgesetz vorgesehene Freigabe aller vier Adventssonntage für die Ladenöffnung für verfassungswidrig erklärt. Dieses Urteil ist ausdrücklich zu begrüßen. Die Botschaft des Karlsruher Richterspruchs ist eindeutig und von grundsätzlicher Bedeutung: Eine schleichende Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes ist mit unserer Verfassung nicht vereinbar.

Das Urteil setzt auch ein klares Signal gegen die völlige Ökonomisierung aller gesellschaftlichen Lebensbereiche. Das Urteil bekräftigt zu Recht den in unserer religiös-christlichen Tradition wurzelnden Sonn- und Feiertagsschutz und bestätigt, dass gerade die Adventssonntage vorrangig Tage für den Gottesdienstbesuch, für die Erholung von der Arbeit, zum Erhalt der Gesundheit, für die Pflege der Gemeinschaftskultur und nicht zuletzt für die Familien sind. In dem Urteil ist schließlich auch eine Bestätigung des baden-württembergischen Ladenöffnungsgesetzes zu sehen, welches die Ladenöffnung an den Adventssonntagen, an den Feiertagen im Dezember sowie am Oster- und Pfingstsonntag ausschließt. Das Gesetz in Baden-Württemberg sichert damit den christlich-abendländisch geprägten Sonn- und Feiertagsschutz in besonderer Weise.