Rede von Olav Gutting MdB im Deutschen Bundestag

Olav Gutting MdBFolgende Rede hielt Olav Gutting MdB am 4. Dezember 2009 im Deutschen Bundestag zum Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums

"Wachstumsorientierung und Konsolidierung – Diese Leitlinien bestimmen unsere Finanz- und Steuerpolitik.

Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz wollen wir einerseits Schwachstellen aus vergangenen Reformprojekten korrigieren und andererseits gezielte Impulse zur Entlastung von Familien und Unternehmen setzten.

Das Gesetz sieht Korrekturen im Unternehmenssteuerrecht vor, mit denen wir die Unternehmen krisenfester machen wollen. Dies gilt sowohl für international orientierte Konzerne als auch für mittelständische Unternehmen.

An dieser Stelle möchte ich beispielhaft die Neureglung bei der Sofortabschreibung erwähnen. Die Möglichkeit der Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro war überfällig. Es war von Anfang an ein Fehler, die Grenze für die GWG herunterzusetzen. Mit der jetzigen Korrektur schaffen wir für Unternehmen notwendige Liquidität in der Krise.

Die alternativ mögliche Beibehaltung des Wahlrechts zur Bildung von Sammelposten für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 Euro und 1.000 Euro bedeutet für Unternehmen mehr Flexibilität. Wesentlicher Teil des Wachstumsbeschleunigungsgesetztes ist die Familienförderung. Mit der Erhöhung des Kinderfreibetrages in einem ersten Schritt auf 7.008 Euro und des Kindergeldes um je 20 Euro schaffen wir eine spürbare Entlastung für Familien mit Kindern.

Damit stärken wir die Leistungsfähigkeit dieser „Keimzelle der Gesellschaft“.

Von 8,5 Milliarden Euro Gesamtentlastungsvolumen im Gesetzespaket entfallen alleine 4,6 Milliarden Euro auf die Verbesserung der Familienleistungen. Hiervon wiederum 4,2 Milliarden Euro auf die Erhöhung des Kindergeldes und 400 Millionen, also weniger als 1/10 davon auf die Erhöhung des Kinderfreibetrages. Mit den heute zu beschließenden Maßnahmen im Zusammenspiel mit dem Bürgerentlastungsgesetz wird eine Familie mit zwei Kindern und einem Alleinverdiener- Bruttoeinkommen von 50.000 Euro im Jahr 2010 eine Entlastung von fast 1.000 Euro erfahren. Familien mit Kindern zählen für uns zu den wichtigen Leistungsträgern unserer Gesellschaft.

Wir haben vor der Wahl versprochen, diejenigen zu entlasten, die seit Jahren die Hauptlasten in diesem Land tragen. Diejenigen, die morgens Aufstehen und zu Arbeit gehen und ihre Kinder erziehen. Dieses Versprechen haben wir gehalten. Das gilt übrigens auch für Alleinerziehende. Das Gesetz beinhaltet auch eine Anhebung des Freibetrages für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf. Seine Anhebung wirkt sich insbesondere bei Eltern aus, die getrennt lebend vom anderen Elternteil das Kind alleine aufziehen.

Die Anhebung führt dazu, das bereits ab einem Jahreseinkommen von 15.660 Euro ein Steuervorteil entsteht. Von der Anhebung der Freibeträge profitieren also bereits Eltern mit geringerem Einkommen. Statt Familien mit höherem oder niedrigeren Einkommen gegeneinander auszuspielen, investieren wir in die Zukunft unserer Gesellschaft.

Vor diesem Hintergrund ist die Behauptung, die Anhebung des Freibetrages wäre sozial ungerecht, schlicht falsch.

Aber es passt nunmal so schön ins beschränkte Weltbild, wenn man vorrechnen kann, das besser verdienende Eltern doppelt so hoch entlastet werden wie Familien mit geringem Einkommen. Ich nehme mal an, selbst die Opposition will nicht bestreiten, dass die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit zu erfolgen hat.

Starke Schultern sind steuerlich belastbarer als Schwache. Deshalb gibt es in der Einkommensteuer die Progression.

Aber: Die Progression ist keine Einbahnstraße

Eines möchte ich klarstellen: Der Kinderfreibetrag ist kein „Zuschuss vom Staat“, sondern er dient dazu, zuviel gezahlte Steuern zurück zu erhalten.

Die Familien erhalten mit dem Kinderfreibetrag genau den Betrag erstattet, den sie vorher zuviel an Steuern bezahlt haben.

Familien mit unterschiedlichem Einkommen und deswegen unterschiedlicher Steuerlast bekommen unterschiedliche Beträge erstattet. Das ist logische Folge der Steuerprogression. Schließlich haben Besserverdienende auch bei den Kosten für ihre Kinder vorher mehr erarbeiten müssen als diejenigen mit einem niedrigeren Verdienst. Besserverdienende müssen aufgrund eines höheren Steuersatzes mehr vom Brutto für die Versorgung ihrer Sprösslinge aufbringen, als Familien mit niedrigen Einkommen.

Das ist ein Fakt, und dann kann man sich nicht darüber beschweren, wenn Besserverdienenden bei Freibeträgen mehr profitieren als die anderen.

Und auch die Kritik der Anrechnung des Kindergeldes auf ALG II geht in die falsche Richtung.

Teilhabechancen der Kinder verbessern - das wollen wir auch. Wir wollen materielle Kinderarmut reduzieren und haben hierzu im Koalitionsvertrag festgelegt den Kinderzuschlag weiterzuentwickeln. Ziel muss es sein, den Berechtigtenkreis für den Kinderzuschlag ausweiten, um weitere Kinder zu erreichen und ihren Eltern zu ermöglichen, ohne Bezug von ALG II für sie zu sorgen.

Vergessen Sie nicht, wir befinden uns hier auch im Spannungsverhältnis mit dem Lohnabstandsgebot.

Im Verhältnis zwischen dem Bedarf im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt und unteren Arbeitnehmereinkommen muss ein hinreichender Abstand gewahrt bleiben, um Beziehern von ALG II einen Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu geben. Oder einfach gesagt: Unsere Maxime ist: Wer arbeitet, muss mehr in der Tasche haben als derjenige, der nichts tut.

Mit Ihren Forderungen helfen Sie nicht den Kindern in benachteiligten Familien, sondern verhindern, dass es bei deren Eltern Anreize zur Arbeitsaufnahme gibt.

Steuerliche Wachstumspolitik steht nicht im Widerspruch zu nachhaltiger und konsequenter Konsolidierungspolitik.

Auf Dauer kann nur erfolgreich konsolidiert werden, wenn gleichzeitig die Bedingungen für ein robustes Wachstum geschaffen werden.

Wir sind überzeugt, dass wir die richtigen Weichenstellungen getroffen haben, um Deutschland gestärkt aus der Krise herauszuführen.

Natürlich hätte man sich an der einen oder anderen Stelle mehr wünschen können. Im Hinblick auf die eng begrenzen finanziellen Spielräume der öffentlichen Haushalte ist es heute ein vielversprechender Anfang."

Foto: CDU/CSU-Bundestagsfraktion