Olav Gutting MdB informiert über die Jobcenter-Reform
Bundestag beschließt Verfassungsänderung für das „Neue Jobcenter“
Berlin. An diesem Donnerstag haben die Debatten im Deutschen Bundestag mit der abschließenden Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende begonnen. Hintergrund: Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sieht zur Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus den der Bundesagentur für Arbeit zugehörigen örtlichen Agenturen für Arbeit sowie den jeweiligen Kommunen vor.
Darin hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 20. Dezember 2007 eine unzulässige Form der Mischverwaltung gesehen und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2010 einen verfassungskonformen Zustand herzustellen. Da sich die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in den Arbeitsgemeinschaften aber grundsätzlich bewährt hat, ist es das Ziel der Gesetzesinitiativen, die auch vom Bundesverfassungsgericht begrüßte Betreuung und Leistungserbringung aus einer Hand als Regelfall fortzuführen. Dafür ist eine Verfassungsänderung nötig geworden.
Mit der jetzigen Jobcenter-Reform haben CDU und CSU zusammen mit Arbeitsministerin Ursula von der Leyen Handlungsfähigkeit für Reformen mit Perspektive bewiesen. Die Reform zum „Neuen Jobcenter“ ist das erste Kapitel der inhaltlichen und organisatorischen Runderneuerung der Grundsicherung, die bis zum Spätherbst vollendet sein wird. Die Koalition setzt damit Maßstäbe in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. Durch das „Neue Jobcenter“ wird ein wichtiger Teil der Arbeitsmarktpolitik zukunftssicher gestaltet, und zwar durch einen Reformprozess, der unter Führung der Union erfolgreich mit dem Koalitionspartner FDP sowie in einer zielorientierten und konstruktiven Weise auch mit der SPD und den Bundesländern umgesetzt wurde.
Oberste Zielsetzung der Reform war, ist und bleibt, Menschen aus der Arbeitslosigkeit heraus in die Beschäftigung zu führen! Die Union gibt keinen Arbeitssuchenden verloren! Dafür schafft die jetzige Reform mehrere wichtige Voraussetzungen: Zum einen wird die „Hilfe aus einer Hand“ mit der Grundgesetz-Ergänzung endlich auf eine verfassungskonforme Basis gestellt, ohne dabei eine neue staatliche Ebene zu schaffen. Das Prinzip des „Förderns und Forderns“ zur optimalen Hilfe für die Menschen in der Grundsicherung kann nun effektiv und sehr bürgernah weitergeführt und auch weiterentwickelt werden. Alles andere als die Fortführung der „Hilfe aus einer Hand“ wäre ein fataler Rückschritt gewesen. Zum anderen werden die Jobcenter organisatorisch und inhaltlich neu aufgestellt.
Ein zentraler Punkt ist das verstärkte Setzen auf die lokalen Kompetenzen vor Ort. Die Ausweitung der Wahlfreiheit für die sogenannten Optionskommunen von derzeit 69 um weitere 41 unterstreicht die „Kommunalkompetenz“, wie die Einführung von Zielvereinbarungen und auch eines einheitlichen Bewertungs- und Benchmarksystems. Dies alles fördert in den jeweiligen Jobcentern noch mehr Qualität und Effektivität, damit die betroffenen Menschen eine optimale Hilfestellung auf dem Weg aus der Erwerbslosigkeit erhalten. Dazu zählen auch die neuen Betreuungsschlüssel des Verhältnisses von Fallmanagern zu Hilfebedürftigen. Die Jobcenter-Reform bildet die strukturelle Basis für die inhaltliche Runderneuerung der Grundsicherung, die in den nächsten Monaten konsequent umgesetzt wird.
Dazu zählen im Wesentlichen: Neue Regelungen des Hinzuverdienstes werden noch stärkere Anreize für Arbeit schaffen. Die Förderung von Kindern in der Grundsicherung wird neu geregelt, um ihnen bessere Bildungschancen zu geben. Auch die Regelsätze für Erwachsene müssen gemäß des Verfassungsgerichtsurteils neu überprüft werden. Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente werden auf Effektivität, Notwendigkeit und Zielgenauigkeit überprüft und neu gefasst. Und schließlich werden mittel- und langfristigen Strategien entwickelt, um gerade Kindern aus sozial schwierigem Umfeld den Aufstieg in der Gesellschaft zu ermöglichen. Die jetzt eingeleitete Jobcenter-Reform ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer noch effektiveren Arbeitsmarktpolitik.