Rückblick auf die Sitzungswoche: Bundeskanzlerin bedankte sich für „gelebte Solidarität“
Olav Gutting MdB informiert aus Berlin / Regierungserklärung zur Flutkatastrophe / Gemeinsamer Hilfsfond von Bund und Ländern eingerichtet
Auf Verlangen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP kam an diesem Dienstag, 25. Juni 2013 um 9.00 Uhr der Bundestag zu einer Sondersitzung zusammen, in der Bundeskanzlerin Angela Merkel eine 20-minütige Regierungserklärung zum Thema "Bewältigung der Hochwasserkatastrophe – Rasche Soforthilfe und zügiger Wiederaufbau" abgab. Schnell und direkt, unbürokratisch und nachhaltig – so hilft die Bundesregierung nach den Worten von Kanzlerin Angela Merkel den Opfern der Flutkatastrophe im Süden und Osten Deutschlands. In ihrer Regierungserklärung zum zweiten „Jahrhunderthochwasser“ in nur elf Jahren zeigte sich Angela Merkel zuversichtlich, dass Deutschland die Herausforderungen gemeinsam bewältigen kann. Sie dankte den Einsatzkräften von Bundeswehr, Technischem Hilfswerk, Bundespolizei und Feuerwehr sowie den zahlreichen Freiwilligen. Der Bundestag setzte einen Fluthilfefonds im Umfang von acht Milliarden Euro ein, den Bund und Länder gemeinsam befüllen. Die Kanzlerin kündigte auch Konsequenzen für die Zukunft an.
Im Namen der Bundesregierung und des Bundestages dankte Angela Merkel für die „gelebte Solidarität“ im Angesicht der Flut. „Hier hat sich das Ehrenamt erneut als zentrale Stütze unserer Gesellschaft erwiesen“, sagte sie. „In der Stunde der Not stehen die Menschen in Deutschland zusammen.“ Sie würdigte auch Betriebe, die ihre Angestellten für die ehrenamtliche Hilfe freigestellt hatten. Der Zusammenhalt sei eine der größten Stärken des Landes, sagte die Kanzlerin. Zur gelebten Solidarität leiste aber auch die Politik ihren Beitrag.
Merkel erwähnte die Soforthilfe in Höhe von 400 Millionen Euro, die Bund und Länder unmittelbar nach Beginn der Flut bereitgestellt hatten. Sie habe Privatleuten und Gewerbetreibenden geholfen, erste Not zu lindern und schnell Schäden zu beseitigen. Für den zügigen Wiederaufbau sei nun eine erhebliche finanzielle Anstrengung nötig, sagte sie unter Verweis auf den Acht-Milliarden-Fonds, an dem sich der Bund mit 4,75 Milliarden und die Länder mit 3,25 Milliarden Euro beteiligen.
Die Kanzlerin listete darüber hinaus weitere Erleichterungen für die Geschädigten auf. So gibt es für Betriebe und Landwirte, die Flutschäden davongetragen haben, zinsverbilligte Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der landwirtschaftlichen Rentenbank. Falls Betriebe auf Kurzarbeit umstellen müssen, übernimmt der Bund vorübergehend die Sozialversicherungsbeiträge für die betroffenen Beschäftigten. Helfen sollen außerdem Steuererleichterungen sowie eine Änderung der Insolvenzordnung. Schließlich stehen Gelder aus dem EU-Solidaritätsfonds zur Verfügung.
Als Konsequenz aus der Flut forderte Merkel unter anderem beschleunigte Planungsverfahren für Schutzmaßnahmen sowie den Ausbau und Neubau von Deichen. „Das allein reicht aber nicht. Wir brauchen mehr großräumige Rückhalteflächen“ für den Fall, dass die Flusspegel steigen. Außerdem dürften die Flüsse nicht „abschnittsweise“ betrachtet werden. „Flüsse enden nicht an Landesgrenzen“, sagte Merkel. Daher müssten die Bundesländer zu abgestimmten Strategien kommen. An die Regierungserklärung schloss sich eine 90-minütige Aussprache an. Zugleich wurden in erster Lesung ein von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebrachter Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfefonds" und zur Änderung weiterer Gesetze sowie ein Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung eines Nachtrags für das Haushaltsjahr 2013 beraten.
Hintergrund: Der Bund stellt dem Fonds zunächst Mittel in Höhe von 8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Liquidität des Fonds wird durch den Bund sichergestellt. Die finanzielle Beteiligung der Länder an dem Fonds in den Jahren 2014 bis 2019 erfolgt durch die Änderung der Beträge im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung. In den Jahren 2020 bis 2033 leisten die Länder jährlich einen Betrag in Höhe von 202 Millionen Euro, den sie in monatlichen Teilbeträgen von jeweils einem Zwölftel an den Bund zahlen. Der Anteil eines Landes errechnet sich nach dem Anteil dieses Landes an den Einwohnerzahlen aller Länder. Für die Berechnung der Anteile der Länder ist die Einwohnerzahl maßgebend, die das Statistische Bundesamt zum 30. Juni des Vorjahres festgestellt hat. Mittel aus dem Aufbauhilfefonds können in Anspruch genommen werden, sobald auch der Bundesrat am 5. Juli seine Zustimmung erteilt hat.