Größte BAföG-Reform aller Zeiten
Mit der Änderung von Artikel 91b des Grundgesetzes und dem 25. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) wurde in dieser Sitzungswoche ein wesentlicher Beitrag für den Hochschulstandort Deutschland geleistet. Dies gilt sowohl für die Exzellenz und für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschulen an sich, als auch für die wirtschaftliche Situation der Studierenden in Deutschland. Mit der Änderung des Grundgesetzes kann der Bund künftig in Fällen überregionaler Bedeutung und in Abstimmung mit den Ländern Hochschulen direkt und auf Dauer fördern. Die BAföG-Reform enthält Leistungsverbesserungen von 825 Millionen Euro. Außerdem werden die Länder durch Übernahme ihres Kostenanteils dauerhaft um 1,2 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Rund 110.000 Studierende kommen zusätzlich in den Genuss der Förderung, die in der Spitze um fast zehn Prozent ansteigt.
Das ist ein klares Signal: In Deutschland muss niemand aus finanziellen Gründen auf ein Studium verzichten. Außerdem werden die Länder entlastet, die sich verpflichtet haben, das freie Geld in Schulen und Hochschulen zu investieren. So profitieren von dieser Reform nicht nur die Leistungsempfänger, sondern alle.
Hierzu erklärte der zuständige Berichterstatter, Dr. Stefan Kaufmann: „Ich freue mich, dass wir im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens noch einige Punkte der großen BAföG-Reform zum 1. August 2015 vorziehen konnten. Damit kommen die Studierenden noch schneller in den Genuss echter Verbesserungen wie zum Beispiel erhöhter Vorauszahlungen oder einer Master-Förderung bereits ab der nur vorläufigen Zulassung - und zwar ohne dass wir das beachtliche Gesamtbudget für die Reform von 825 Millionen Euro jährlich anheben mussten. Das ist zukunftsorientierte Politik, über die ich mich als zuständiger Berichterstatter ganz besonders freue!"
Facebook-Kachel „Modernes BAföG für eine noch bessere Ausbildung“: CDU Deutschlands/ Markus Schwarze.