Kinderpornografie wirksam bekämpfen
In dieser Woche hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages den „Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht“ abschließend beraten. Der Gesetzentwurf wurde an diesem Freitag in 2./3. Lesung beschlossen. Wesentliche Forderungen der CDU/CSU-Bundesfraktion nach einem besseren Schutz von Kindern vor Kinderpornografie und sexuellen Übergriffen wurde damit umgesetzt. Verbessert wird der Schutz der Intimsphäre vor Verletzung durch Bildaufnahmen – vor allem durch Nacktbilder. Im Hinblick auf die offenkundig gewordenen Schutzlücken werden insbesondere die unbefugte Herstellung, Verbreitung und das Gebrauchen von Nacktaufnahmen unter Strafe gestellt.
Zudem werden künftig, wie von der Union seit langem gefordert, Minderjährige vor sexuellen Übergriffen in Abhängigkeitsverhältnissen besser geschützt. Geschlossen wird die Strafbarkeitslücke für die Fälle, in denen Vertretungslehrer eine sexuelle Beziehung zu ihren minderjährigen Schülern eingehen.
Ebenfalls konnte die Union durchsetzen, dass minderjährige Kinder vor sexuellen Handlungen der mit ihnen in einem Haushalt lebenden Personen besonders zu schützen sind. Zur Verbesserung des Opferschutzes wird die strafrechtliche Verjährung von verschiedenen Delikten künftig nicht schon ab dem 21. Lebensjahr, sondern erst ab dem 30. Lebensjahr des Opfers beginnen.
Schwere Sexualdelikte können damit nicht vor Vollendung des 50. Lebensjahres des Opfers verjähren, so dass die häufig stark traumatisierten Opfer Zeit haben, das Geschehene zu verarbeiten. Zudem wird der Strafrahmen beim Besitz kinderpornografischer Schriften und bei der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen erhöht.
Auch macht sich zukünftig strafbar, wer kinder- und jugendpornografische Live-Darbietungen veranstaltet oder besucht.
Quelle/Copyright: CDU/CSU-Bundestagsfraktion / Grafik: Busse