Bundestag beschließt Familienpflegezeit
Berlin. Arbeitnehmer können die Pflege von nahen Angehörigen zu Hause künftig besser mit dem Beruf vereinbaren. „Wir sind sehr froh, dass der Bundestag heute diesen großen Schritt zur Stärkung der familiären Pflege getan hat“, erklärte der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg am gestrigen Donnerstag im Deutschen Bundestag. Für die Union sei die stärkere Anerkennung und Entlastung derer, die zu Hause die Pflege eines nahen Angehörigen übernehmen, ein zentraler Punkt einer zukunftsgerichteten Familienpolitik. „Die Union versteht sich als Familien-, aber auch als Wirtschaftspartei. Das Familienpflegezeitgesetz ist eine gute Mischung aus Herz und Verstand. Uns war es wichtig, viele Menschen zu erreichen, denen die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bislang sehr schwer fiel, ohne die Interessen von Wirtschaft und Mittelstand zu ignorieren und Arbeitsplätze zu gefährden", sagte der Familienpolitiker. Hintergrund: Ab dem 1. Januar 2015 haben Angehörige von Pflegebedürftigen nun einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Das Gesetz sieht eine zehntägige, bezahlte Auszeit vom Job vor, um die Pflege eines erkrankten Angehörigen zu organisieren. Darüber hinaus können Beschäftigte sechs Monate komplett und bis zu 24 Monate teilweise aus dem Beruf aussteigen, um sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Letzteres gilt allerdings nur für Betriebe mit mehr als 25 Mitarbeitern. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass kleinere Betriebe den Ausfall von Mitarbeitern in der Regel viel schwerer verkraften als große. Die zehntägige Erwerbs-Auszeit für die Organisation der Pflege in einer akuten Pflegesituation wird mit einer Lohnersatzleistung gekoppelt.
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