Bankkonto für Flüchtlinge

Rückblick: Folgende Rede gab Olav Gutting MdB vergangene Woche zum Thema "Bankkonto für Flüchtlinge (TOP 16, 18/905, 18/4137) zu Protokoll: "Das Schicksal von Flüchtlingen beschäftigt uns alle und es ist gut, dass wir uns gemeinsam dafür einsetzen, den Asylsuchenden in Deutschland Zugang zu einem Konto zu ermöglichen. Darin sind wir uns einig. Nur über die Frage, welcher Weg der richtige ist, sind wir unterschiedlicher Ansicht. Durch die wachsende Anzahl der Flüchtlinge steigt auch die Zahl der Betroffenen, denen derzeit ein Zugang zu einem Konto aufgrund fehlender geeigneter Dokumente verschlossen bleibt. Das wollen wir ändern.

Im Jahr 2014 hat es bei Asyl-Erstanträgen nochmals einen Zuwachs zum Vorjahr um ca. 70 % gegeben. Eines der Hauptherkunftsländer ist aufgrund des dort tobenden schrecklichen Bürgerkrieges weiterhin Syrien. Wir wollen diesen Menschen helfen und wir wollen diesen Flüchtlingen auch Zugang zu einem Konto gewähren, denn ohne Konto ist eine Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft nur schwer möglich. Deshalb hat sich die Bundesregierung bereits frühzeitig und mit Nachdruck unter Federführung des BMF bei den europäischen Verhandlungen zur Zahlungskontenrichtlinie erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Zugang zu einem Bank-Konto mit grundlegenden Funktionen einem breiten Personenkreis unter Einbeziehung von Flüchtlingen mit berechtigtem Status eingeräumt wird.

Die Grünen machen es sich jedoch mit ihrem Antrag zu einfach, in dem sie die Bundesregierung auffordern, per Rechtsverordnung, sozusagen in einer Hau-Ruck-Aktion, zu bestimmen, dass Duldungsbescheinigungen geeignete Dokumente zur Überprüfung der Identität im Sinne des Geldwäschegesetzes sind. Eine solche Rechtsverordnung verstößt nach unserer Auffassung gegen geltendes höherrangiges Recht.

Und bei aller gebotener Eile, einen rechtswidrigen Weg wollen wir doch wohl alle nicht beschreiten. Dem Petitum der Grünen wird durch das bereits in der Ressortabstimmung befindliche Umsetzungsgesetz zur Zahlungskontenrichtlinie vollumfänglich Rechnung getragen. Der Antrag der Grünen ist auch deshalb abzulehnen, da diese Regelung dem Versuch gleich käme, das Pferd von hinten aufzuzäumen.

Wichtig ist, dass wir jetzt nicht die rechtlichen Vorrausetzungen für eine Kontoeröffnung nach dem Geldwäschegesetz aushebeln. Wir wollen die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch Asylsuchende und Personen, deren Aufenthalt in Deutschland nur geduldet ist, über ein amtliches Dokument zur Überprüfung ihrer Identität verfügen. Das geht leider nicht von jetzt auf gleich. Dafür braucht man ein wenig Zeit. Mit Schnellschüssen wird man dieser für Flüchtlinge und Geduldete wichtigen Angelegenheit nicht gerecht.

Die rechtliche Umsetzung der im September 2014 in Kraft getretenen Richtlinie in nationales Recht muss bis Mitte September 2016 erfolgt sein. Ich bin überzeugt, dass nach abgeschlossener Ressortabstimmung der Gesetzentwurf schnell und zügig hier beraten und beschlossen werden kann. Die von Ihnen vorgeschlagene Lösung ist hingegen ungeeignet. Bei allem Verständnis für die Zielrichtung Ihres Antrages werden wir diesen daher ablehnen."