MdB Olav Gutting kann Thema „kalte Progression“ abschließen

Jetzt Anhebungen und Entlastungen

Bruchsal/Schwetzingen. Für Olav Gutting war es als Mitglied und Berichterstatter im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags ein Dauereinsatz- und -arbeitsgebiet seit Jahren. Jetzt ist ein Ende der Fahnenstange „kalte Progression“ in Sicht: Die Steuerzahler können sich auf etwas mehr Geld am Monatsende freuen. Der Bundestag hat heute der Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags sowie der stärkeren finanziellen Entlastung der Alleinerziehenden zugestimmt. Zum „Paket“ gehört auch der Abbau der ungeliebten kalten Progression. „Heimliche Steuererhöhungen“ im Zuge der sogenannten kalten Progression werden eingedämmt. Für den einzelnen Steuerzahler sind die Entlastungen – je nach Einkommenshöhe – eher überschaubar, so der Hinweis des Wahlkreisabgeordneten mit dem wichtigen Aufgabenbereich in Berlin.

Kalte Progression ist die Steuermehrbelastung, die dann eintritt, wenn die Einkommensteuersätze nicht der Preissteigerung angepasst werden. Durch den progressiven Einkommensteuertarif fällt für jeden zusätzlich verdienten Euro der Grenzsteuersatz an. „Der haushaltspolitische Konsolidierungskurs der letzten Jahre hat sich ausgezahlt. Wir können die erarbeiteten Spielräume nun nutzen, um unsere Bürger, insbesondere Familien, um mehr als fünf Milliarden Euro zu entlasten. Mit dem Gesetz stellen wir die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sicher“, bekundet Gutting.

Der Grundfreibetrag wird für das laufende Jahr von 8.354 auf 8.472 Euro und 2016 auf 8.652 Euro angehoben. Dann gibt es eine Steigerung auch für den Kinderfreibetrag: Er wird 2015 von 4.368 auf 4.512 Euro und für 2016 auf 4.608 Euro erhöht. Auch das monatlich gezahlte Kindergeld erhöht der Bund rückwirkend ab Januar um vier Euro und ab 2016 um weitere zwei Euro je Kind. Im kommenden Jahr werde der Kinderzuschlag für Geringverdiener um 20 auf 160 Euro angehoben. Erstmals seit 2004 steige auch rückwirkend ab 2015 der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 600 auf dann 1.908 Euro.

Neu sei, dass sich der Gesamtbetrag künftig nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder richtet: Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um je 240 Euro. Zudem gehe die Regierungskoalition das wichtige Thema der kalten Progression an. Zum Abbau der Wirkungen für die Jahre 2014 und 2015 werden die Tarifeckwerte um 1,5 Prozent verschoben. Damit setzt die Steuerprogression später ein.

„Bei den rückwirkenden Regelungen haben wir auch einen guten Kompromiss zwischen Entlastungswirkung und Bürokratieaufwand gefunden“, lässt Gutting wissen, der maßgebend am Vorschlag beteiligt war. (Schmidhuber)