Entscheidung bei Krankenhausfinanzierung gefallen – Versorgungszuschlag bleibt

Olav Gutting MdB veröffentlicht Pressemitteilung der CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg im Deutschen Bundestag

„Für die Krankenhäuser in unserem Land ist das die wichtigste Botschaft: Der Versorgungszuschlag in Höhe von 500 Mio. Euro wird weiter bezahlt", teilen der baden-württembergische CDU-Landesgruppenvorsitzende Thomas Strobl und der baden-württembergische CDU-Gesundheitspolitiker Lothar Riebsamen mit Blick auf den Durchbruch beim Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) mit: „Das ist ein Verhandlungserfolg der baden-württembergischen CDU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag!" Der Betrag wird zukünftig von der Höhe der Personalkosten für das Pflegepersonal abhängig sein. Darüber hinaus wird ein Betrag von weiteren 500 Mio. Euro für zusätzliches Personal in der Pflege vorgesehen. Auch das Hygieneförderprogramm in den Krankenhäusern wird verlängert. Hierfür wird ein Betrag von 100 Mio. Euro eingestellt, der in der Hauptsache ebenfalls zur Aufstockung des Hygienepersonals in den Krankenhäusern dient.

Ein weiterer wichtiger Schritt für die Krankenhäuser ist eine Teil-Refinanzierung der so genannten „Tarifschere“, die immer dann eintritt, wenn der Tarifabschluss mit den Gewerkschaften höher ist, als das, was die Krankenkassen zusätzlich bezahlen. Hiervon werden zukünftig 50 Prozent von den Krankenkassen übernommen. „Gut, dass dieses strukturelle Problem der Krankenhausfinanzierung angegangen wurde.

Wichtig für Baden-Württemberg ist die komplette Abschaffung der Absenkung des Landesbasisfallwerts für kleine Krankenhäuser und die Verkürzung des bisherigen Mehrmengenabschlags um ein Jahr“, so Thomas Strobl und Lothar Riebsamen. Dem immer stärkeren Zulauf von ambulanten Patienten in das Krankenhaus, der eigentlich von den niedergelassenen Ärzten versorgt wird, soll dadurch entsprochen werden, dass die Krankenhäuser zusätzlich in die Lage versetzt werden, zukünftig diese Gebühren mit den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen mit zu verhandeln.

„Gerade für die kleinen Krankenhäuser im ländlichen Raum ist es wichtig, dass sie zukünftig nicht mehr dafür bestraft werden, wenn andere Krankenhäuser Mehrleistungen erzeugen", so Strobl und Riebsamen: „Diese zusätzlichen Leistungen, die einzelne Krankenhäuser erbringen, werden zukünftig auch ausschließlich dort berücksichtigt, wo diese Mehrleistungen entstehen." Für so manches Krankenhaus, insbesondere in Ballungsgebieten, aber vereinzelt auch in ländlichen Räumen, ist die Auflegung eines Strukturfonds in Höhe von einer Milliarde Euro, der zur Fusion oder Stilllegung von Krankenhäusern dient, von Bedeutung. Auch werden die Krankenkassen zukünftig in die Lage versetzt, bei der Schließung von Krankenhäusern Hilfen für den laufenden Betrieb zu leisten. Nach wie vor gibt es einen deutlichen Überhang an Krankenhäusern und Krankenhausbetten in Deutschland im Vergleich zu anderen Nationen.

Mitteilung vom 2. Oktober 2015