Bundestag beschließt weitgreifende Änderungen im Asylrecht

Drei Wochen nach dem Flüchtlingsgipfel im Kanzleramt hat der Deutsche Bundestag mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz ein umfangreiches Gesetzespaket zur Bewältigung des Flüchtlingszustroms beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten die Abgeordneten mit 475 Stimmen für und 68 Stimmen gegen den Entwurf bei 57 Enthaltungen. Hierzu erklärte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thomas Strobl: „In der aktuellen Lage wird es nicht den einen Befreiungsschlag geben, mit dem wir alle Probleme umgehend lösen können, die sich mit dem Flüchtlingszustrom verbinden. Es muss an vielen einzelnen Stellschrauben gedreht werden: sowohl national als auch international. National haben wir heute einen gewaltigen Schritt nach vorn gemacht. Es handelt sich um die bedeutendste Asylrechtsreform seit den 90er Jahren, mit harten Maßnahmen für die, die einen Asylantrag stellen, obwohl sie offensichtlich nicht schutzbedürftig sind.

Die einmütigen Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten vom 24. September, die dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz zugrunde liegen, waren ein beeindruckendes Zeichen nationaler Solidarität. Dass die Bundestagsfraktion der Grünen heute diesen Konsens aufgekündigt und gegen einzelne Teile des Pakets gestimmt hat, bedauern wir sehr. Verantwortungspolitiker sitzen bei den Grünen jedenfalls nicht im Deutschen Bundestag. Dass darüber hinaus Nordrhein-Westfalen bereits angekündigt hat, wesentliche Grundgedanken des Gesetzes – wie etwa die Unterbringung von Asylbewerbern ohne Bleibeperspektive in den Erstaufnahmeeinrichtungen oder den Vorrang des Sachleistungsprinzips – gar nicht umzusetzen, ist verantwortungslos und grob fahrlässig.“

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Mayer ergänzte: „Das heute beschlossene Gesetz trägt die Handschrift der Union. Wir setzen mit ihm viele Maßnahmen um, für die wir lange gekämpft haben. Es ist nicht nur die Tatsache, dass wir mit diesem Gesetz den Kreis der sicheren Herkunftsstaaten erweitern und den gesamten Westbalkan zu einer sicheren Herkunftsregion erklären, die bemerkenswert ist. Neu und richtungsweisend ist, dass in Zukunft eine ganze von Einschränkungen mit dem Status „sicherer Herkunftsstaat“ verbunden sein werden.

Es sind Einschränkungen, die denen, die nicht schutzbedürftig sind, den Anreiz für einen Asylantrag in Deutschland nehmen. Wer aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt, muss künftig bis zum Ende seines Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben; er darf den entsprechenden Bezirk nicht verlassen; er bekommt kaum noch Bargeld und keine Möglichkeit zu arbeiten; seine Leistungen werden nach Abschluss des Verfahrens gekürzt, und er wird direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung zurückgeführt. Das sind harte Maßnahmen. Doch damit senden wir ein ganz eindeutiges Signal: Wer offensichtlich keinen Schutz braucht und gleichwohl einen Antrag auf Asyl stellt, hat in Deutschland nichts zu erwarten außer einem Aufenthalt in den Gemeinschaftsquartieren einer Erstaufnahmeeinrichtung und der Abschiebung. Zudem werden Leistungen künftig höchstens einen Monat im Voraus gezahlt.

Die vereinbarten Beschleunigungen im Asylverfahren müssen nun durch konsequente Abschiebungen der abgelehnten Asylbewerber durch die Länder durchgesetzt werden.“ Zur Integration von Flüchtlingen sagte Strobl: „Wir öffnen die Integrationskurse für Asylbewerber und werden sie besser mit berufsbezogenen Sprachkursen verzahnen. Auch die Arbeitsmöglichkeiten werden erweitert. Dies gilt allerdings wohlgemerkt alles nur für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive.“

Strobl äußerte sich auch zu weiteren internatio-nalen Maßnahmen: „In einem nächsten Schritt wollen wir uns mit der SPD auf die Einrichtung von Transitzonen an den Grenzen verständigen. Handlungsbedarf sehe ich vor allem auf europäischer Ebene. Dazu gehören: ein wirksamer und kräftiger Schutz der europäischen Außengrenzen, die unverzügliche Einrichtung der sogenannten Hotspots in Griechenland und Italien, die Vereinbarung einer verbindlichen Quote zur Verteilung der Flüchtlinge. Darüber hinaus müssen wir mit der Türkei reden, die Situation in den Flüchtlingslagern verbessern und an die Bekämpfung der Fluchtursachen gehen.“