Tillmann/Gutting: Attraktivität der Elektromobilität wird durch steuerliche Maßnahmen zusätzlich gesteigert

KfZ-Steuerbefreiung wird auf 10 Jahre verlängert und das Auftanken beim Arbeitgeber steuerfrei

Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Olav Gutting: „Mit dem Gesetz ergänzen wir das Maßnahmenbündel zur Förderung der Elektromobilität durch weitere steuerliche Maßnahmen, die neben der bereits beschlossenen Kaufprämie und der Förderung der öffentlichen Ladeinfrastruktur eingeführt werden. Damit wird ein weiterer Schritt hin zu einer emissionsfreieren Zukunftsmobilität getan.

Die bisherige Steuerbefreiung bei der Kraftfahrzeugsteuer für Elektrofahrzeuge wird rückwirkend zum 1. Januar 2016 von fünf auf zehn Jahre verlängert. Leistungen des Arbeitgebers - sog. geldwerte Vorteile - an den Arbeitnehmer zur Unterstützung der Elektromobilität werden steuerbefreit bzw. können pauschal durch den Arbeitgeber besteuert werden.

Steuerfrei sind nunmehr das Laden von Elektrofahrzeugen im Betrieb und den Betriebsteilen des Arbeitgebers, wie auch die Überlassung einer Ladestation für den privaten Bereich. Pauschal besteuert werden können Zuschüsse für den Erwerb der Ladeinfrastruktur oder deren Übereignung durch den Arbeitgeber. Die einkommensteuerlichen Maßnahmen werden vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 befristet.“

Mitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 21. September 2016

Bildquelle Antje Tillmann: Michael Voigt (Dieses Foto ist unter einer Creative Commons-Lizenz - Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland - lizenziert).