Betrieben unbürokratisch helfen und Risikovorsorge verbessern
Frostschäden im Obst- und Weinbau / Beschluss der CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg
Der starke Frosteinbruch im April dieses Jahres hat im Obst- und Weinbau in Deutschland schwere Schäden verursacht. Bei Temperaturen von bis zu minus 7 Grad Celsius sind in großem Ausmaß Blüten und Austriebe an Kulturpflanzen erfroren. Auch wenn sich die Schäden derzeit nicht endgültig beziffern lassen, so zeichnet sich bereits jetzt ein erheblicher Ernterückgang ab – bei zahlreichen Betrieben droht sogar ein Totalausfall.
Besonders betroffen ist der Obst- und Weinbau in Baden-Württemberg. Infolge der massiven Frostschäden werden Obstbauern und Winzer 2017 deutlich geringere Einnahmen verkraften müssen. Die angespannte wirtschaftliche Lage vieler Betriebe – verursacht durch niedrige Marktpreise in den vergangenen Jahren – wird sich wegen der Frostereignisse weiter verschärfen.
Die CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg sieht mit großer Sorge, dass durch die Frostschäden viele mittelständische Familienbetriebe des Obst- und Weinbaus in Deutschland in Existenznot geraten. Wir befürchten einen beschleunigten Strukturwandel in der Branche. Der Obst- und Weinbau in den baden-württembergischen Anbaugebieten verdeutlicht, dass diese Sonderkulturbetriebe für Arbeitsplätze und Wertschöpfung unverzichtbar sind. Zudem leisten sie einen wichtigen Beitrag, unsere Kulturlandschaft zu bewahren und die Verbraucherinnen und Verbraucher mit hochwertigen heimischen Lebensmitteln zu versorgen.
Deshalb setzt sich die CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg mit Nachdruck dafür ein, den frostgeschädigten Betrieben unbürokratisch zu helfen und in Zukunft Landwirten die eigene Risikovorsorge zu erleichtern. Die baden-württembergische Landesregierung hat die Frostschäden in der Landwirtschaft als Naturkatastrophe eingestuft. Dies ermöglicht unserem Landwirtschaftsminister Peter Hauk, finanzielle Hilfen, die sich an den tatsächlichen Ernteeinbußen bemessen, auf den Weg zu bringen. Da es sich um ein deutschlandweites Schadensereignis handelt, fordern wir den Bund auf, ebenfalls zu helfen. Wir begrüßen, dass die Landwirtschaftliche Rentenbank Liquiditätssicherungsdarlehen für frostgeschädigte Betriebe bereitstellt. Da Wetterextreme in Folge des Klimawandels zunehmen, muss die Risikovorsorge in der Landwirtschaft auf eine neue Grundlage gestellt werden.
Wir fordern die CDU Deutschlands auf, zu handeln und im Regierungsprogramm für die Bundestagswahl 2017 folgende Maßnahmen vorzusehen:
- Weiterentwicklung und Entfristung der von der Union eingeführten steuerlichen Tarifglättung zu einem wirksamen Instrument der betrieblichen Risikovorsorge.
- Mehrgefahrenversicherungen verbessern: Entwicklung und Förderung von geeigneten Versicherungslösungen für den gesamten Obstbau, damit sich mehr Landwirte besser gegen natürlich bedingte Ertragsausfälle absichern können.
- Beihilfen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe für Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK): Investitionen in Frostschutzanlagen fördern.
- In der Pflanzenzüchtung Resistenzen gegen Extremwetterlagen voranbringen und Anbautechniken an den Klimawandel anpassen: Durch Forschung und Innovation praxisgerechte Lösungen entwickeln, damit sich Landwirte wirksamer gegen Frost, Starkregen, Hagelschlag, Trockenheit und Stürme schützen können.
(Berlin, 29. Mai 2017)
Archivfoto vom 29. April 2017: Die Birnenanlage zu 100 Prozent durch Frost geschädigt: Der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk bei einem Besuch eines Obsthofes im Rhein-Neckar-Kreis. Foto: Busse.