Tillmann/Gutting: Erleichterungen für viele Steuerzahler
Union hätte sich weitere Erleichterungen vorstellen können
Heute wurde das Jahressteuergesetz 2020 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und Olav Gutting, der zuständige Berichterstatter:
Antje Tillmann: „Im Jahressteuergesetz freuen wir uns über die Einführung der Homeoffice-Pauschale, das Ehrenamtspaket und die Ausdehnung der strafrechtlichen Einziehungsregeln, insbesondere in den Cum/Ex-Fällen. Die Homeoffice-Pauschale können all jene Steuerpflichtigen geltend machen, die aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen am Küchen- oder Esszimmertisch ihrer Arbeit mobil nachgehen. In den Jahren 2020 und 2021 können sie 5 EUR pro Tag (max. 600 EUR pro Jahr) pauschal von der Steuer absetzen, wenn sie an diesem Tag nicht im Büro gearbeitet haben. Auch hat sich die Große Koalition auf weitreichende Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht verständigt. Wir stärken die Vereinsarbeit, indem wir uns auf Erleichterungen für die Menschen geeinigt haben, die ehrenamtlich engagiert sind. Hierüber können sich über 31 Millionen Ehrenamtler in ganz Deutschland freuen.
Schließlich setzen wir den Kampf gegen Steuerhinterziehung weiter fort. Wir überlassen insbesondere bei den Cum/Ex-Fällen den Steuerbetrügern ihre Tatbeute nicht, auch wenn die Cum/Ex-Betrugsfälle schon länger zurückliegen. Leider ist es uns nicht gelungen, den Zeitplan für die Gesetzesberatungen einzuhalten. Die CDU/CSU-Fraktion hätte sich für das vermutlich letzte Jahressteuergesetz in dieser Legislative auch deutlich mehr steuerliche Entlastungen für die Wirtschaft vorstellen können. So haben wir z.B. auch hart um Verbesserungen bei der Thessaurierungsbegünstigung gerungen. Leider ist uns dabei weder das BMF noch der Koalitionspartner entgegengekommen. Wohl wissend, dass wir insbesondere dem Mittelstand in der jetzigen Situation helfen müssen, sei es durch eine großzügige Verlustverrechnung oder weitere Steuerstundungen und -erleichterungen.“
Olav Gutting: „Die steuerrechtliche Berücksichtigung von Aufwendungen bei der verbilligten Wohnraumvermietung wird für Vermieter und somit auch für den Mieter verbessert. Damit soll verhindert werden, dass es zu vom Finanzamt veranlassten Mietsteigerungen kommt. Mit einer Änderung im Einkommensteuergesetz wird zudem klargestellt, dass auch Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder auf seine Veranlassung von einem Dritten zur beruflichen Neuorientierung (sog. „Outplacement“-Beratung, „Newplacement“-Beratung) für ausscheidende Arbeitnehmer steuerfrei sind. Auch für die Land- und Forstwirtschaft wurden deutliche Verbesserungen und gesetzlich Klarstellungen erreicht. So sollen insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 600.000 € im Jahr weiterhin von der Umsatzsteuerpauschalierung profitieren.“
(Pressemitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 9. Dezember 2020 / Bildnachweis: Foto Tillmann: © Antje Tillmann/Michael Voigt / Foto Gutting: © Olav Gutting/Tobias Koch)