Steuergerechtigkeit zwischen Deutschland und der Türkei

Olav Gutting MdB: In beiden Ländern können Einkünfte künftig nicht mehr versteckt werden

gutting 19082021Berlin/Oberhausen-Rheinhausen. Zu einem gerechten Steuersystem gehört die konsequente Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Der automatische Informationsaustausch in Steuersachen ist dabei ein wichtiges Element. Bereits auf der Berliner Steuerkonferenz im Jahr 2014 haben 51 Staaten den „Common Reporting Standard“ (CRS) in Form einer multilateralen Vereinbarung unterschrieben. Derzeit haben sich bereits über 100 Staaten und Gebiete dazu bekannt, den gemeinsamen Meldestandard einzuführen. Das „Verstecken“ von Einkünften wird damit nahezu unmöglich. Die Türkei als wichtiger Partner Deutschlands hat diesen Austausch mit Deutschland bisher verweigert. Ab sofort ist das anders. Darauf weist der Finanzexperte und Bundestagsabgeordnete Olav Gutting hin.

„Damit läuft die Schonfrist für in Deutschland ansässige Personen in der Türkei aus. Gemäß dem Abkommen zum AIA müssten dann türkische Finanzinstitute die bei ihnen befindlichen Informationen, beispielsweise zu Konten, Konteninhaberschaft, Zinsen und Dividenden, an die türkischen Steuerbehörden melden. Die türkischen Steuerbehörden müssen dann diese Informationen an die deutschen Steuerbehörden weiterleiten, wenn der betreffende Kontoinhaber einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat“, erläutert Olav Gutting.

In umgekehrter Richtung gilt die Regelung auch für deutsche Banken und die deutschen Steuerbehörden, wenn der Kontoinhaber einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Türkei hat. Die Steuerbehörden des jeweils anderen Landes können damit überprüfen, ob der Steuerpflichtige an seinem Wohnsitz oder dem Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts sämtlichen steuerlichen Verpflichtungen in Bezug auf Einkünfte in und aus dem anderen Land nachgekommen ist.

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