Bürgerschaftliches Engagement ist "Grundanliegen" / MdB Olav Gutting erwartet positive Auswirkungen in der Region

Den Kabinettsbeschluss über die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts hat der Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Bruchsal/Schwetzingen, Olav Gutting, mit Nachdruck begrüßt und als wichtige Entscheidung gewürdigt. In einer Pressemitteilung bezeichnet er das Ziel, bürgerschaftliches Engagement stärker zu fördern, als ein "ureigenes Grundanliegen der Union".

Das Steuerrecht sei allerdings nur eine Facette für bessere Rahmenbedingungen. Deshalb schlage er vor, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auch auf andere Rechtsgebiete zu erweitern. Neben dem Innenausschuss des Bundestags und den vorgeschalteten Arbeitsgruppen hatte auch der Finanzausschuss mitberaten. Somit war Gutting als Mitglied des Gremiums von Anfang an mit der Thematik befasst.

Er erwarte vielfältige positive Auswirkungen der Reform, direkt auch im Wahlkreis und in der Region. Weil bürgerschaftliches Engagement und die Übernahme von Verantwortung noch immer mit Haftungsfragen verbunden sind, wolle die Unionsfraktion zum Beispiel den Schutz vor Haftungsrisiken verbessern. Ebenso gehe es darum, die Bürokratie im Vereinsrecht einzudämmen, um eine stärkere Konzentration auf den eigentlichen Vereinszweck zu ermöglichen.

Gutting sprach sich dafür aus, den Gemeinnützigkeitsbegriff so zu definieren, dass er für zukünftige Entwicklungen offen ist und sich gleichzeitig von wettbewerblichen Tätigkeiten klar abgrenzen lässt.

"Es ist völlig unstrittig: Um für Bürgerengagement zu werben, brauchen wir bestmögliche Rahmenbedingungen", betonte der Parlamentarier.