Wirtschaftsminister verlängern Abgabefrist für Corona-Schlussabrechnungen bis 30.09.2024

Auf Drängen der Finanz- und Wirtschaftspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben die Wirtschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern am 14. März 2024 vereinbart, die Abgabefrist für Corona-Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024 verlängern zu wollen.

Olav Gutting, CDU-Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Bruchsal-Schwetzingen und Mitglied des Finanzausschusses: „Seit Wochen fordern wir, die Abgabefrist für Corona-Schlussabrechnungen zu verlängern, jetzt hat die Ampel unseren Antrag in den Bundestags-Wirtschaftsausschuss überwiesen. Dies macht Hoffnung, denn auch die Wirtschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben vereinbart, dass die Abgabefrist bis zum 30. September 2024 verlängert werden soll. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, obwohl wir uns auch eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2024 vorstellen konnten.“

Des Weiteren fordern Fachpolitiker der Union, die Prüfung der Schlussabrechnungen sowohl bei der Auswahl der Stichproben als auch bei der Durchführung risikoorientiert vorzunehmen. Zweckmäßig wäre es, bei der Prüfung der Corona-Schlussabrechnungen ein Risikomanagementsystem wie bei der Steuererhebung oder der Geldwäschebekämpfung einzusetzen, das ja auch zum Beispiel auch bei der KfW vorhanden ist. Damit könnte insbesondere erreicht werden, dass sich die Bewilligungsstellen der Länder auf die Bearbeitung tatsächlich prüfungsbedürftiger Fälle konzentrieren und nicht jede Corona-Schlussabrechnung „angefasst“ werden muss.

Mehr Wertschätzung für diejenigen, die Arbeitsplätze und Wohlstand schaffen!

„Nach wie vor dominiert bei der Ampel eine Kultur des Misstrauens gegen Unternehmer. Es braucht endlich einen Mentalitätswechsel in der Bundesregierung, Wirtschaft ist kein Feind, sondern Partner und Ermöglicher!“, so Olav Gutting MdB.

„Für Unternehmen sowie prüfende Dritte bedeutet das konkret: Sie brauchen mehr Zeit, um Rückfragen der Bewilligungsstellen zu beantworten. Derzeit sind Rückfragen innerhalb einer systemvorgesehenen Frist von 14 Tagen zu beantworten. Diese Frist kann bei den prüfenden Dritten und Unternehmen regelmäßig nicht eingehalten werden. Bund und Länder wollen diese Frist auf 21 Tage ausdehnen. Auch hier hatten wir gefordert, eine Antwortfrist von mindestens vier Wochen einzuräumen.“