Bundestag will Menschen zur Organspende ermutigen

Olav Gutting MdB informiert aktuell / Debatte über Änderung des Transplantationsgesetzes – Entscheidungslösung statt Zustimmungslösung

Foto Olav Gutting MdBDie Entscheidungslösung bei Organspenden wird nunmehr konkreter. An diesem Donnerstag begann mit einer großen Debatte die parlamentarische Beratung des Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz, das gemeinsam von Abgeordneten aller Fraktionen eingebracht wurde. Alle Bürger sollen künftig offensiv nach ihrer Bereitschaft zur Organspende gefragt werden. „Es geht darum, unter welchen Voraussetzungen wir in der Transplantationsmedizin zu größerem Erfolg kommen“, sagte CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender Volker Kauder in der Plenardebatte. Die seit 1997 geltende Zustimmungslösung soll durch die sogenannte Entscheidungslösung ersetzt werden. Kauder wies auf die Dringlichkeit der Gesetzesänderung hin: „Es warten etwa 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan.“

Nierenkranke Menschen beispielsweise hoffen, dass sie mit einem neuen Spenderorgan endlich nicht mehr auf Dialyse angewiesen sind. Für viele ist ein Spenderorgan sogar lebensrettend. Niemand dürfe zu einer Organspende gezwungen werden, betonte Kauder. Er hoffe allerdings, dass sich aufgrund der Entscheidungslösung mehr Leute mit dem Thema auseinandersetzen würden. Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende sei eine höchstpersönliche Angelegenheit. Der Staat allerdings müsse „positiv“ um mehr Spender werben.

Kauder machte gleichzeitig klar, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine Organspende gebe. Insofern könne man nicht erwarten, dass es mit dem neuen Gesetz sprunghaft zu einem Anstieg der Organspenden kommen werde. Eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung belegt allerdings, dass gut informierte Menschen der Organspende insgesamt positiver gegenüberstehen. Hier setzt der Gesetzentwurf an, indem die Bürger künftig über die Organspende besser informiert werden. So soll jeder in die Lage versetzt werden, sich mit der Frage seiner eigenen Spendenbereitschaft ernsthaft auseinanderzusetzen. Zudem soll jeder ausdrücklich aufgefordert werden, freiwillig eine Entscheidung zur Organspende abzugeben. Dabei wird die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen nicht eingeschränkt.

Mit dem Gesetzentwurf werden die allgemeinen Aufklärungspflichten im Transplantationsgesetz konkretisiert. So sollen die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen in einem ersten Schritt dazu verpflichtet werden, ihren Versicherten geeignetes Informationsmaterial zur Organspende zur Verfügung zu stellen. Auch sollen sie im Zusammenhang mit der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte oder mit der Beitragsmitteilung einen Organspendeausweis bereitstellen, auf dem man seine Entscheidung bezüglich der Organspendebereitschaft dokumentieren kann. Erstmalig werden hierzu alle Bürger im Laufe des ersten Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes angeschrieben.

Volker Kauder bedauerte, dass es derzeit noch nicht möglich sei, die Organspendebereitschaft auf der Gesundheitskarte zu dokumentieren. Dennoch sieht der Gesetzentwurf diese Möglichkeit vor, wenn die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Solange eine Speicherung der Organspendeerklärung auf der Gesundheitskarte noch nicht möglich ist, werden die Versicherten in einem regelmäßigen Abstand von zwei Jahren informiert und zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert. Nach der Aufforderung im Jahre 2017 geschieht dies noch alle fünf Jahre. Ferner werden Bund und Länder verpflichtet, bei der Ausgabe von amtlichen Ausweisdokumenten wie Pass, Personalausweis oder Führerschein geeignetes Aufklärungsmaterial zur Organspende sowie einen Organspendeausweis zur Verfügung zu stellen. Mit dem Gesetz werden „Zeitpunkte und Orte der Entscheidung und der Diskussion über Entscheidung“ geschaffen, so der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn. Die „sehr offensichtliche Lücke“ zwischen der Bereitschaft der Bevölkerung zur Organspende und der Umsetzung dieser Bereitschaft in konkretes Handeln werde nun endlich geschlossen.