Erste Lesung: Jahressteuergesetz 2013

Folgende Rede des Bundestagsabgeordneten Olav Gutting (CDU) zum Jahressteuergesetz 2013 wurde zu Protokoll gegeben:

Olav Gutting MdB bei einer seiner Reden im Deutschen Bundestag

"Wir beraten heute in erster Lesung das Jahressteuergesetz 2013. Traditionsgerecht werden mit dem Jahressteuergesetz überwiegend steuertechnische Anpassungen vorgenommen, welche sich im Laufe eines Jahres aus Gerichtsurteilen, EU-rechtlichen Vorgaben oder aus Anregungen von Verwaltung und Verbänden ergaben. Wir haben über einen Gesetzentwurf im Umfang von 155 Seiten mit mehr als 200 steuerrechtlichen Änderungen zu beraten. Auch wenn die Mehrzahl der Änderungen nur technischer Natur ist, enthält dieser Gesetzesentwurf eine Reihe von bedeutenden Regelungen. Hierzu gehört zweifelsohne die weiter bestehende Steuerfreiheit für den Grundsold der freiwillig Wehrdienst beziehungsweise freiwillig Wehrübungen Leistende, während alle weiteren Bezüge - Zuschläge, unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung, etc. - zukünftig steuerpflichtig sein sollen.

Der Steuerpflicht auf die weiteren Bezugsbestandteile müssen wir im Laufe der Beratungen besondere Beachtung schenken. Hier sollten wir genau prüfen, ob eine Steuerpflichtigkeit nicht zu einem überbordenden Bürokratismus bei der Truppe und daneben zu einem erheblichen Vollzugsaufwand bei den Finanzämtern führt. Ich finde es konsequent und richtig, dass aus Billigkeitserwägungen auch das für den Bundesfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld für den Bundesfreiwilligendienst steuerfrei belassen wird. Wer sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz engagiert, soll dass ihm von der Einsatzstelle gewährte Geld von derzeit maximal 336 EUR monatlich nicht auch noch versteuern müssen. In den meisten Fällen würde es aufgrund fehlender anderweitiger Einkünfte eh nicht zu einer Steuerpflicht kommen. Bedeutsam ist auch die zukünftige Zuordnung der ersten sechs Monate des freiwilligen Wehrdienstes zu den Tatbeständen der Ausbildungsphase eines Kindes. Mit der steuerlichen Zuordnung können diese Zeiten beim Kindergeld und auch beim Kinderfreibetrag berücksichtigt werden.

Wir beraten auch über die steuerliche Förderung von Elektro- und Elektrohybridfahrzeugen im Bereich der Dienstwagenbesteuerung. Aufgrund der preisintensiven Akkumulatoren liegt der Bruttolistenpreis von Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen deutlich über dem von herkömmlichen Kraftfahrzeugen. Wir wollen erreichen, dass die umweltfreundlichen Elektrofahrzeuge zunehmend im Dienstwagenbereich akzeptiert werden. Bislang schreckt jedoch der hohe Bruttolistenpreis und die damit verbundene höhere Versteuerung des geldwerten Vorteils eher ab. Die Bundesregierung hat sich deshalb bereits mit dem Regierungsprogramm zur Elektromobilität dafür ausgesprochen, die in der Systematik der Dienstwagenbesteuerung begründeten steuerlichen Wettbewerbsnachteile für Elektrofahrzeuge abzubauen. Wir verstehen Elektromobilität als ein wichtiges zukunftsträchtiges und innovatives Element einer nachhaltigen Energie- und Verkehrspolitik. Hier gilt es, gerade im Stadium der Einführung dieser Technologie in den breiten Massenmarkt hinderliche Steuernachteile auszugleichen. Hierbei wird der zur Berechnung des zu versteuernden geldwerten Vorteils maßgebliche Bruttolistenpreis dieser Kraftfahrzeuge um die darin enthaltenen Kosten des Batteriesystems im Zeitpunkt der Erstzulassung des Kraftfahrzeugs gemindert.

Mit dem Jahressteuergesetz 2013 wollen wir außerdem einen weiteren Schritt zum Bürokratieabbau gehen. Die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Steuerrecht, die bisher 10 Jahre aufbewahrt werden mussten, sollen in einem ersten Schritt - ab 2013 - auf acht Jahre und in einem weiteren Schritt - ab 2015 - auf sieben Jahre verkürzt werden. Wir werden damit auch im Handelsgesetzbuch die Aufbewahrungsfristen entsprechend verkürzen. Damit verringert sich für Unternehmen der Umfang der insgesamt aufzubewahrenden Unterlagen erheblich. Die letzten Jahressteuergesetze haben gezeigt, dass wir bei den kommenden Beratungen sicherlich noch die ein oder andere zusätzliche Maßnahme ins Gesetz einfließen lassen werden.

Der heute vorliegende Entwurf wird also in den Beratungen noch Ergänzungen erfahren. Nur beispielhaft soll hier die Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrages zwischen Betriebs- und Standortgemeinden beim Betrieb von Photovoltaikanlagen genannt sein. Ich freue mich auf eine aufschlussreiche Sachverständigenanhörung und auf gute Beratungen in den nächsten Monaten – auch mit der Opposition."