Merkel: "Signal der Entschlossenheit und der Geschlossenheit"

Bundestag und Bundesrat stimmten gestern dem europäischen Fiskalpakt als auch dem Europäischen Rettungsschirm zu / Olav Gutting MdB veröffentlicht Informationen der CDU Deutschlands und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

 

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am gestrigen Freitagnachmittag engagiert um die Zustimmung des Deutschen Bundestages zum europäischen Fiskalpakt sowie zum dauerhaften Europäischen Rettungsschirm (ESM) geworben. Von der Abstimmung gehe "ein wichtiges Signal der Entschlossenheit und der Geschlossenheit" nach innen wie nach außen aus, so die Bundeskanzlerin. Zugleich mache man deutlich, "dass Europa unsere Zukunft ist". In diesem Zusammenhang bekräftigte Merkel, dass beide Verträge eine inhaltliche Einheit bilden. Der Fiskalpakt, der den 25 Teilnehmer-Staaten strenge Sparvorgaben auferlegt, sei notwendig, weil die Euroländer nicht nur in einer gemeinsamen Währung zahlten, sondern sich auch in bestimmten Politikbereichen aufeinander verlassen können müssten. Vor allem unverantwortlicher Haushaltspolitik einzelner Staaten müsse Einhalt geboten werden.

Der dauerhafte Euro-Rettungsschirm ESM hingegen diene dazu, künftige Gefahren für die Euro-Zone abzuwehren. Die Hilfen aus dem ESM würden nur gewährt, wenn der Fiskalpakt durch das jeweilige Empfängerland umgesetzt werde. Demnach gebe es "eine rechtliche Verknüpfung zwischen Solidität und Solidarität", so Merkel. Darüber hinaus betonte die Bundeskanzlerin erneut, dass solide Finanzen nur eine Seite der Medaille seien. Dazu gehöre auch mehr Wettbewerbsfähigkeit. Mehr Wettbewerb bedeute mehr Wachstum, und mehr Wachstum mehr Beschäftigung. Daher sei es konsequent gewesen, auf dem EU-Gipfel in Brüssel ein Wachstums- und Beschäftigungspakt zu verabschieden.

In ihrer Regierungserklärung sprach sich Merkel erneut klar für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer aus. Der Finanzsektor müsse "einen Beitrag zur Überwindung dieser Krise leisten", so Merkel. Nachdem neun Mitgliedsländer Mitwirkung signalisiert hätten, solle der Gesetzgebungsprozess im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit in der EU nun bis Jahresende abgeschlossen werden, sagte Merkel. Auch CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe hat die breite Zustimmung des Bundestages für den ESM und den Fiskalpakt als "starkes Signal für Europa" bezeichnet. "Einmal mehr ist deutlich geworden, dass Deutschland zu europäischer Verantwortung bereit ist", so Gröhe weiter. Zugleich waren SPD und Grüne nach Ansicht des CDU-Generalsekretärs gut beraten, "ihre parteitaktischen Spielchen endlich aufzugeben und ihrer Verantwortung gerecht zu werden - weiter so! Die Zeit ist zu ernst für unnötige Oppositionsblockade", betonte Gröhe.

Abstimmungsergebnis: Für den Fiskalvertrag stimmten 491, für das ESM-Vertragsgesetz 493, für das ESM-Finanzierungsgesetz 497 und für die Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der EU 504 Abgeordnete.

Weitere Informationen:

Mit dem Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion wird der sog. Fiskalvertrag in Deutschland ratifiziert. Das Vertragsgesetz bedarf entsprechend Artikel 23 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 79 Abs. 2 GG einer Zwei-Drittel-Mehrheit von Bundestag und Bundesrat. Der Grund ist, dass der Fiskalvertrag eine der Änderung der vertraglichen Grundlagen der EU vergleichbare Regelung darstellt, durch die sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich bindet, keine Änderungen und Ergänzungen des Grundgesetzes, insbesondere der Artikel 109, 115 und 143d vorzunehmen (Verpflichtung, die nationale Schuldenbremse nicht vertragswidrig wieder abzuschaffen bzw. substanziell abzuschwächen). Mit dem Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus erklären der Deutsche Bundestag und der Bundesrat ihre Zustimmung zur Errichtung des ESM. Das Gesetz trifft außerdem Vorsorge für im ESM-Vertrag vorgesehene Möglichkeiten einer Vertragsänderung. Wesentliche Entscheidungen wie eine Erhöhung des Stammkapitals des ESM oder eine Änderung der dem ESM zur Verfügung stehenden Finanzhilfeinstrumente bedürfen in Deutschland einer erneuten gesetzlichen Regelung. Durch einen Änderungsantrag wird in diesem Gesetz klargestellt, dass der deutsche Vertreter eine Beschlussvorschlag ohne diese Ermächtigung ablehnen muss. Zur Einrichtung des ESM wird zudem das Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz – ESMFinG) auf den Weg gebracht, das die Grundlagen für die finanzielle Beteiligung Deutschlands am Kapital des ESM schafft. Für die bereits in diesem Jahr erfolgende Einzahlung der ersten beiden Raten des einzuzahlenden Kapitals in Höhe von rd. 8,7 Mrd. € wurde ein Nachtragshaushalt beschlossen.

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