Steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften endlich umsetzen

Gemeinsame Pressemitteilung der CDU-Bundestagsabgeordneten Ingrid Fischbach, Elisabeth Winkelmeier-Becker, Jan-Marco Luczak, Dr. Stefan Kaufmann, Nadine Schön, Sabine Weiss, Jens Spahn,,Olav Gutting, Frank Heinrich, Matthias Zimmer, Marcus Weinberg, Jürgen Klimke und Dr. Rolf Koschorrek

Zur jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 1397/09) zur Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag äußern die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingrid Fischbach, Elisabeth Winkelmeier-Becker, Nadine Schön, Jan-Marco Luczak, Dr. Stefan Kaufmann, Sabine Weiss, Jens Spahn, Olav Gutting, Frank Heinrich, Matthias Zimmer, Marcus Weinberg, Jürgen Klimke und Dr. Rolf Koschorrek: "Wir sprechen uns dafür aus, nun endlich auch die steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften als unsere eigene politische Entscheidung umzusetzen. Es ist nicht akzeptabel, dass der Politik immer wieder und absehbar vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben werden muss, diese Ungleichbehandlung abzuschaffen wie jüngst im Urteil zum beamtenrechtlichen Familienzuschlag.

Die finanzielle Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften ist unserer Ansicht nach die Kehrseite der gleichen wechselseitigen Verantwortung, auf die der Staat die Lebenspartner in Anspruch nimmt. Wir wollen anerkennen, dass sich Lebenspartner mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen Rahmen für eine auf Dauer angelegte und auf gegenseitigem Vertrauen und Zuneigung gegründete Beziehung gegeben haben.

Wir haben uns im Koalitionsvertrag zur Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten von eingetragenen Lebenspartnerschaften verpflichtet. Lebenspartner wie Ehegatten tragen die gegenseitigen Unterhalts- und Einstandspflichten füreinander, insofern ist das Steuersplitting auch für Lebenspartnerschaften nur konsequent. Wir werden dieses Anliegen nach der Sommerpause in der Unionsfraktion einbringen."

Zum Hintergrund: der 2. Senat Bundesverfassungsgerichts hatte am 1. August seine Entscheidung zur Gleichstellung bekannt gegeben, wonach rückwirkend ab dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001 die verpartnerten Beamten, Richter und Soldaten im Besoldungs- und Versorgungsrecht mit Ehegatten gleichgestellt werden müssen. Diese können jetzt rückwirkend den bisher vorenthaltenen Familienzuschlag einfordern.