Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden
Olav Gutting MdB veröffentlicht Mitgliederbrief des CDU-Bundesvorsitzenden Friedrich Merz (#MerzMail 192)
Liebe Leserin, lieber Leser, die nach jahrzehntelanger Fahndung erfolgte Festnahme der Terroristin Daniela Klette wirft ein Schlaglicht auf den in Deutschland immer noch vorhandenen und wieder erstarkenden Linksterrorismus. Klette hätte sich ohne Hilfe aus einem Unterstützerumfeld, dem ihre Identität bekannt war, nicht so lange versteckt halten können. Das gleiche gilt für die beiden immer noch auf der Flucht befindlichen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg, von denen sich offenbar zumindest einer ebenfalls längere Zeit in Berlin versteckt halten konnte. Bei beiden muss man davon ausgehen, dass sie – wie Klette – über ein größeres Waffenarsenal verfügen, auf das sie jederzeit zurückgreifen können.
So beruhigend es ist, dass jetzt wenigstens eine Festnahme erfolgen konnte, so beunruhigend ist die Tatsache, dass immer noch zwei der Täter trotz großen Fahndungsaufwands auf freiem Fuß leben und vor allem, dass es im Netz und seit gestern auch auf der Straße einen beachtlichen Unterstützerkreis für diese Terroristen gibt. Den Behörden ist seit langem bekannt, wie und wo diese linksradikale Szene in Deutschland lebt.
Die Hafenstrasse in Hamburg war ebenso ein Zufluchtsort für diese Szene wie der Ortsteil Connewitz in Leipzig und verschiedene besetzte Häuser in Berlin. Von dort aus werden seit Jahren regelmäßige schwere Straftaten begangen, allein in Berlin wurden im letzten Jahr fast 600 Fahrzeuge angezündet, der größte Teil davon geht auf das Konto linker Gruppen bis hin zur Klimabewegung.
Unsere Bevölkerung wehrt sich seit Wochen mit großen Demonstrationen gegen den Rechtsradikalismus in Deutschland, und das ist ein gutes Zeichen der Stärke unserer Demokratie. Aber wir dürfen die Augen nicht davor verschließen, dass es immer noch ein gewaltbereites linksradikales Milieu in Deutschland gibt, das sich großer Sympathie in linken Kreisen der Politik erfreut. Gestern Abend erst gab es wie aus dem Nichts eine RAF-Unterstützerdemo in Berlin, an der rund 300 Personen teilnahmen. Leider darf bisher in Deutschland Gesichtserkennungssoftware gegen die Straftäter dieser Szene nur sehr begrenzt eingesetzt werden, das gleiche gilt für moderne, KI-gesteuerte Software zur Erkennung von Körperbewegungen und Körperhaltungen, die auch vermummte Straftäter überführen könnte.
Wenn der Satz richtig ist, dass wir uns gegen jede Form des politischen Radikalismus, gegen den Rechtsradikalismus wie gegen den Linksradikalismus, „mit allen Mitteln des Rechtsstaates“ zur Wehr setzen müssen, dann gehören diese modernen Erkennungsmethoden dazu. Der Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.