Forderung nach steuerlicher Entlastung für Familien Olav Gutting MdB: Um Familien zu unterstützen, brauchen wir eine verbesserte steuerliche Förderung und eine Erhöhung des Kindergeldes Olav Gutting MdB: Um Familien zu unterstützen, brauchen wir eine verbesserte steuerliche Förderung und eine Erhöhung des Kindergeldes
Berlin. Anlässlich des Familientages diese Woche betonte Olav Gutting die essenzielle Bedeutung der Familie als Grundpfeiler für die Bildung und Kindererziehung. Den Familientag, nahm er zum Anlass, die Rolle der Familie in der Gesellschaft hervorzuheben. „Gerade in den ersten Jahren mit unseren Kleinen und in den letzten gemeinsamen Momenten mit unseren Liebsten sehnen wir uns oft nach mehr Zeit füreinander. Zum Tag der Familie möchten wir genau das fördern: Mehr Zeit für das, was wirklich zählt. Dafür ist aus unserer Sicht eine verbesserte steuerliche Förderung für haushaltsnahe Dienstleistungen unerlässlich“, erklärt Olav Gutting.
Olav Gutting ist dafür, dass für familiennahe Dienstleistungen bis zu 20 Prozent von maximal 25.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden können. Derzeit sind nur 20 Prozent von 20.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar.
Rede von Olav Gutting MdB am 12. April 2024 im Plenum des Deutschen Bundestages zum Antrag der AfD zur Erhöhung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer
Die Ampelkoalition mit Finanzminister Lindner in vorderster Front macht seit Monaten große Ankündigungen, dass das Ende der Steuerklassen-Kombination III und V nun nahe. Ein konkretes Datum kann das Bundesfinanzministerium aber nicht nennen, da die „regierungsinternen Beratungen“ noch andauern.
Etwa 12 Millionen Paare in Deutschland wären betroffen, würden die Regierungsparteien die Vereinbarung im Koalitionsvertrag umsetzen, bei der Lohnsteuer die Steuerklassenkombination III/V zwangsweise in die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor zu überführen.
Olav Gutting, CDU-Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Bruchsal-Schwetzingen und Mitglied des Finanzausschusses: „Mit einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung forderte die Fraktion von CDU und CSU nun Informationen zum Fortgang möglicher Beratungen und wollte wissen, auf welcher Datenbasis das Vorhaben basiert. Die nüchterne Antwort (Bundestags-Drucksache Nr. 20/10931) lautet: Aussagen zum Gesetzgebungsverfahren können nicht getroffen werden und die Bundesregierung hat keine Kenntnis oder kann keine Angaben machen!“
"Mit Beginn meines Jurastudiums stellte sich mir bald die Frage, wo und wann ich mein Verwaltungspraktikum absolvieren werde. Entgegen so mancher Vorurteile wurde mir schnell klar, dass die Arbeit in der öffentlichen Verwaltung nicht eintönig und unspannend sein muss. Ein Verwaltungspraktikum im Deutschen Bundestag schien meine Interessen an Recht und Politik zu vereinen. Herr Gutting war mir als Abgeordneter meines heimatlichen Wahlkreises schon bekannt und überdies war es für mich besonders spannend, dass er parallel zu seiner politischen Arbeit auch noch als Rechtsanwalt tätig ist.
Auf Drängen der Finanz- und Wirtschaftspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben die Wirtschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern am 14. März 2024 vereinbart, die Abgabefrist für Corona-Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024 verlängern zu wollen.
Olav Gutting, CDU-Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Bruchsal-Schwetzingen und Mitglied des Finanzausschusses: „Seit Wochen fordern wir, die Abgabefrist für Corona-Schlussabrechnungen zu verlängern, jetzt hat die Ampel unseren Antrag in den Bundestags-Wirtschaftsausschuss überwiesen. Dies macht Hoffnung, denn auch die Wirtschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben vereinbart, dass die Abgabefrist bis zum 30. September 2024 verlängert werden soll. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, obwohl wir uns auch eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2024 vorstellen konnten.“