Corona / BW: Seit HEUTE gilt die 3. Pandemiestufe!

Seit dem heutigen 19. Oktober gilt in Baden-Württemberg die 3. Pandemiestufe. Baden-Württemberg passt die Corona-Verordnung des Landes an das neue stark steigende Infektionsgeschehen an.

Folgende Änderungen gelten seit dem heutigen Montag, 19. Oktober 2020:

- Die Maskenpflicht gilt nun in ganz Baden-Württemberg in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen wie Fußgängerzonen und Marktplätzen und überall wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Auch in öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann gilt jetzt eine Maskenpflicht. (§ 3 Absatz 1 Nr. 11 und 12 sowie Absatz 2 Nr. 9 und 10).

- Ansammlungen werden auf 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt. (§ 9 Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 3).

- Das private Zusammentreffen von Personen wird auf maximal zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt. (§ 10 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2).

- Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt. Private Feiern sind keine Veranstaltungen im Sinne der Verordnung. (§ 10 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2).

Hier finden Sie vielfältige Informationen zu den Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg: Corona-Verordnungen und aktuelle Änderungen

Text: Land Baden-Württemberg / Grafik: CDU Baden-Württemberg