MdB Gutting: Durch Insolvenz des Rezeptabrechners AvP betroffene Apotheken unterstützen

gutting 03112020

Bruchsal/Schwetzingen. Durch die Insolvenz des Rezeptabrechners AvP betroffene Apotheken unterstützen – das fordert der Bundestagsabgeordnete, Olav Gutting. Das Thema betreffe auch in starkem Maße seinen Wahlkreis Bruchsal/Schwetzingen. Das Bundesgesundheitsministerium befinde sich in einem fortwährenden Austausch mit Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen, der Apothekerschaft und der Krankenkassen. Derzeit haben bereits fünf Ersatzkassen Maßnahmen zum Schutz der Apotheken vor finanziellen Engpässen beschlossen, die kurzfristig umgesetzt wurden und werden. 

Im Deutschen Bundestag ist beabsichtigt, die Insolvenz von AvP in einer Plenarsitzung zu thematisieren und mögliche Lösungen zu beschließen. Im Vorfeld einer Befassung aller Abgeordneten in einer öffentlichen Debatte fand am vergangenen Mittwoch, dem 28. Oktober 2020, eine Sondersitzung des Ausschusses für Gesundheit statt, die ausschließlich die Insolvenz von AvP zum Gegenstand hatte. Ein Ergebnis dieser vertraulichen Sitzung liegt noch nicht vor.

 „Wir setzen alles daran, die Schäden für die Apotheken so gering wie möglich zu halten. Dazu stehen die Krankenkassen z.B. mit Abschlagszahlung für den September dieses Jahres an die neuen Dienstleister der Apotheken bereit. Außerdem könnten vormalige Kunden der AvP Leistungen aus den Monaten August und September noch bis zum 31. Dezember abrechnen, ohne Rechnungskürzungen befürchten zu müssen,“ informiert Olav Gutting.

Gutting weist darauf hin, dass für betroffene Apotheken auch grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterstützende Liquiditätshilfen im Rahmen des bestehenden KfW-Sonderprogramms, einschließlich des KfW-Schnellkredits in Anspruch zu nehmen. Da diese Kredite nicht direkt bei der KfW beantragt werden können, sollten sich Betroffene an ihre Hausbank und die KfW-Beratung wenden, um eine für die besondere Situation maßgeschneiderte, individuelle Unterstützungsmöglichkeit zu erhalten.

„Über die Situation der betroffenen Apotheken und die mögliche Nutzung der KfW-Sonderpro-gramme steht die KfW zusammen mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesgesundheitsministerium und dem Deutschen Bundestag in einem fortlaufenden Austausch mit Vertretern der Kreditwirtschaft und der ABDA“, so Olav Gutting in seiner Stellungnahme. (Pressemitteilung vom 03. November 2020 / Foto: Tobias Koch)