Bürgergeld ist Aufgabe der ausgewogenen Balance von Fördern und Fordern!

Olav Gutting MdB informiert aktuell aus Berlin

In der vergangenen Sitzungswoche wurde das „Bürgergeldgesetz“ zum ersten Mal im Bundestag gelesen. Mit dem Gesetz verabschiedet sich die Ampel-Koalition von dem Grundsatz „Fordern und Fördern“ in der Arbeitsmarktpolitik. Die sechsmonatige „Vertrauenszeit“ (ohne Möglichkeit der Leistungsminderung wegen Pflichtverletzung) in Verbindung mit einer zweijährigen Karenzzeit für die Prüfung der Angemessenheit von Wohn- und Heizkosten sowie mit hohen Freigrenzen bei vorhandenem Vermögen (bis 60.000 Euro für einen alleinstehenden Leistungsberechtigten) setzt einen Anreiz zum „Einrichten im Bürgergeld“.

Dies ist gerade in Zeiten des Arbeitskräftemangels ein schwerer arbeitsmarktpolitischer Fehler. Bei rund 1,9 Mio. unbesetzten Stellen ist jetzt die Zeit, alles dafür zu tun, Menschen in Arbeit zu bringen. Richtig wäre es, am Fordern festzuhalten und im Fördern besser zu werden. Denn eigene Berichte der Bundesarbeitsagentur zeigen, dass in nicht einmal in der Hälfte der Fälle die Maßnahmen der Jobcenter dazu beitragen, die Langzeitarbeitslosen besser vermittelbar zu machen.

Im Wesentlichen sieht das Gesetz vor:

(1) Die Regelbedarfe werden schneller als bisher erhöht, so dass die gestiegenen Lebenshaltungskosten zügiger berücksichtigt werden.

(2) Die Möglichkeit von Leistungskürzungen wird nur eingeschränkt fortgeführt. Grundsätzlich sind während einer sechsmonatigen sogenannten „Vertrauenszeit“ keine Leistungskürzungen möglich. Nur bei wiederholter, grundloser Terminversäumung sollen Kürzungen um 10 % für einen Monat lang möglich sein. Nach Ablauf der der Vertrauenszeit sind für Pflichtverletzungen Leistungskürzungen vorgesehen (20%, dann bis max. 30%).

(3) Neu ist eine Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen: Zukünftig sollen zwischen 520 und 1.000 Euro Monatsverdienst nur noch 70 (statt bisher 80) Cent je Euro von der Grundsicherungsleistung abgezogen werden.

Dass in Zeiten erheblicher Preissteigerung eine schnellere Anpassung der Regelsätze erfolgt, ist sinnvoll, eine grundsätzliche Änderung der Regelsatzberechnung lehnen wir hingegen ab. Grundfalsch ist es aus unserer Sicht, die Menschen in einem „Bürgergeld“ zu verwalten, statt sie dauerhaft in Arbeit zu bringen. Deshalb legen wir zu diesem Gesetz ein Gegenkonzept vor. In ihm stellen wir die Vermittlung in Arbeit in den Vordergrund. Wir wollen den Grundsatz des „Forderns und Förderns“ beibehalten, da er den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärkt und Anreize zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit setzt.

Folgende Punkte sind für uns besonders wichtig:

1. Bessere Eingliederung in Arbeit durch Fördern und Fordern:
• Eine Verbesserung der Betreuung durch einen einheitlichen Ansprechpartner für die gesamte Familie und eine deutliche Verbesserung des Personalschlüssels in der Betreuung.
• Besonderes Augenmerk auf die Förderung junger Menschen mit dem Ziel der
• Vermittlung einer Ausbildung.
• Sicherstellung, dass ausreichend Mittel für Leistungen für die Integration in Arbeit zur Verfügung stehen.

2. Konsequenz bei Leistungskürzungen:
• Wir wollen den Spielraum nutzen, den das Bundesverfassungsgericht belassen hat. Deshalb fordern wir, dass bei hartnäckigen Verweigerungen ein vollständiger Leistungsentzug möglich wird.

3. Effizientere Strukturen durch Verwaltungsvereinfachung:
• Einführung einer Bagatellgrenze von 5 Prozent des Regelsatzes pro Jahr, im Gegensatz zur Ampelregierung, die eine Bagatellgrenze von 50 Euro pro Fall fordert.

4. Regelsätze, Leistungen, Vermögen:
• Wir halten eine schnellere Anpassung der Regelsätze an die Inflation für sinnvoll; darüber hinausgehende Änderungen der Berechnungsmethode lehnen wir strikt ab.
• Schaffung von Anreizen zum Energiesparen.
• Das Schonvermögen sollte zukünftig von Lebensleistung und der Zahl der Arbeitsjahre abhängig sein; Altersvorsorge und selbst genutzte Immobilien sollten dafür besser geschützt werden.

Foto / Copyright: Christiane Lang. / Bearbeitung: Busse.