Rede von Olav Gutting MdB im Deutschen Bundestag: Steuerliches Sofortprogramm Beitrag zur Stabilisierung der Staatsfinanzen
In der heutigen Debatte des Deutschen Bundestages zu den Steuergesetzen der großen Koalition führte der CDU-Abgeordnete des Wahlkreises Bruchsal-Schwetzingen, Olav Gutting, unter anderem folgendes aus:
"Mit dem Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm leisten wir einen entscheidenden Beitrag zur Stabilisierung der Staatsfinanzen.
Nein, hier handelt es sich nicht um den großen Wurf, den viele sich wünschen. Es ging der Koalition dabei zunächst einmal nur um einen so genannten ersten Schritt in die richtige Richtung. Es wird noch viele Schritte brauchen, um das Ziel eines einfachen, gerechten und auch international wettbewerbsfähigen Steuerrechts zu schaffen. Und es darf auch nicht der letzte Schritt zur Verbreiterung der Steuerbasis durch das Streichen von Ausnahmetatbeständen sein.
Natürlich wäre es wünschenswert gewesen, mit den erwarteten Mehreinnahmen den Einkommenssteuertarif zu senken. Wer dies aber fordert, muss zugleich sagen, auf welch anderem Weg er die notwendige Haushaltskonsolidierung bewerkstelligen will.
Die mittlerweile desaströse Situation der öffentlichen Haushalte lässt leider keinen Raum für spürbare Steuersenkungen. Allein im Bundeshaushalt liegt die strukturelle Lücke bei fast 65 Milliarden Euro. In diesem Umfang sind die laufenden Ausgaben nicht durch regelmäßige Einnahmen gedeckt. Wer verantwortlich handelt, kann sich schon aus Respekt vor den kommenden Generationen dem Schuldenabbau nicht verschließen.
Die Menschen wissen das, und sie wissen auch das die Schulden von heute die Steuern von Morgen sind. Den Menschen fehlt seit langem das Vertrauen in die Finanzpolitik, weshalb auch die Steuersenkungen der letzten Jahre konjunkturell verpufft sind. Fehlendes Vertrauen lässt sich mit massiven Steuersenkungen allein nicht wiedergewinnen. Ohne nachhaltiges Vertrauen in die wirtschafts- und finanzpolitischen Rahmenbedingungen bleiben die so sehnsüchtig erhofften Wachstumskräfte aus.
Dies kann und soll sich ändern. Mit einem klaren Bekenntnis zum Schuldenabbau setzt die Koalition ein Signal für mehr Vertrauen in die Finanzpolitik und in die Handlungsfähigkeit des Staates. Und dieses Vertrauen brauchen wir, um Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen.
Einen kleinen Schritt in die richtige Richtung stellt der Wegfall der Freibeträge bei Abfindungen wegen Auflösung von Dienstverhältnissen dar.
Zunächst ist positiv festzustellen, dass der Vertrauensschutz im Vergleich zu früheren Änderungen beispielsweise im Jahre 1994 gewährleistet ist.
Mit der eingefügten Verlängerung der Zeitspanne bis zum Ende des Jahres 2007, bis zu der der Zufluss der Abfindung erfolgt sein muss, ist die richtige Balance zwischen Vertrauensschutz und fiskalischen Interessen gefunden.
Der Wegfall der Freibeträge ist auch aus ordnungspolitischen Erwägungen richtig. Es ist ein richtiger Schritt hin zu einer Vereinfachung des Einkommensteuerrechts. Ich hoffe sehr, dass wir auf diesem Feld in den kommenden Jahren noch über weitere Initiativen dieser Art beraten werden, den auf dem Feld der Steuervereinfachung haben wir in Deutschland einen immensen Nachholbedarf zu verbuchen.
Der Wegfall der Freibeträge bei Abfindungen ist aber auch unter sozialen Gesichtspunkten vertretbar. Warum sollte die Kassiererin im Supermarkt mit Ihren Steuergeldern die Abfindung eines Mitarbeiters von Daimler Chrysler subventionieren, der für sein freiwilliges Ausscheiden ein doppeltes Jahresgehalt kassiert? Warum soll die Allgemeinheit die von Unternehmen bezahlten Abfindungen subventionieren? Zumal mit dem Progressionsvorteil der weiterhin bestehenden 5tel Regelung Härtefälle abgefedert werden.
Der Wegfall dieser Freibeträge ist aber auch aus einem weiteren Grund wünschenswert. Hierdurch wird den Abfindungen ihre Attraktivität genommen. Die bisherigen steuerlichen Vergünstigungen haben der Wirtschaft die Zahlung von Abfindungen sehr leicht gemacht. So konnten diese Zahlungen von den Unternehmen schon vorab beim Lohnkostentableau rechnerisch Berücksichtigung finden. Die immer weiter zunehmende Zahl von Abfindungen geht zu Lasten der regulären Gehälter. Der Betrag, den ein Arbeitnehmer bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses als Abfindung erhält, wurde ihm in den Jahren zuvor schon beim Lohn einbehalten. Weniger Abfindungen bedeuten somit mittelfristig ein Mehr an regulärem Lohn.
Entscheidend ist dabei als Begleitmaßnahme, dass wir die Arbeitsverwaltung weiter verbessern. Wir brauchen eine schnellere und effizientere Vermittlung in neue Jobs und die weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wirtschaft in Deutschland für mehr Wachstum und mehr Arbeit.
Sicherlich, es gibt bei den insgesamt 5 Maßnahmen dieses Gesetzes auch Punkte über die man streiten kann. Es stellt sich in der Tat die Frage, ob die von den Länder Finanzministerien prognostizierten Mehreinnahmen auch tatsächlich in den öffentlichen Kassen landen. Ich will hier gerne zugeben, dass ich so meine Zweifel habe, ob die anvisierten 600 Millionen Euro jährlich durch die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten zu erzielen sind. Damit wir uns hier richtig verstehen: ich glaube schon, dass die Finanzministerien richtig gerechnet haben. Fehlerhaft hingegen dürften die zugrunde liegenden Annahmen sein. Man unterschätzt die Steuer mindernde Kreativität derjenigen Steuerbürger, die sich dem Leidensdruck einer hohen Abgabenlast ausgesetzt sehen.
Ob die 600 Millionen Euro je tatsächlich erreicht werden, werden wir wohl nie erfahren. Eine eindeutige Berechnung ist hier schlicht nicht möglich. Aber darauf kommt es vorliegend auch nicht an. Entscheidend ist, dass es überhaupt zu einer Verbreiterung der Besteuerungsgrundlage kommt.
Da diese geplante Regelung auf entsprechenden Vorschlägen der Bundesländer beruht, geht auch der Einwand einer Mehrbelastung der Finanzverwaltung ins Leere. Die Länder tragen die Verantwortung für die Finanzämter. Es ist dann auch schlicht ihre Sache, eine mögliche Mehrbelastung abzufangen.