Vor neuen Erweiterungen Reform der EU nötig
Der Deutsche Bundestag hat mit großer Mehrheit den Weg für einen EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum 1. Januar 2007 frei gemacht. Damit würdigte das Parlament auch die großen Fortschritte beider Länder bei der Umsetzung des "acquis communautaire" der EU. Gleichzeitig weist der fraktionsübergreifende Antrag zu Recht auf noch bestehende Defizite hin und fordert einen konsequenten Einsatz der Schutzklauseln, um die notwendigen Reformen gerade in den Bereichen Justiz und Inneres zu vollenden. Mit der Aufnahme beider Staaten wird auch die Erweiterungsrunde aus dem Jahr 2004 vollendet und die Teilung Europas im Folge des Kalten Krieges überwunden.
Das Beispiel Bulgariens und Rumäniens hat uns gezeigt, dass die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen nicht zu einem Automatismus der Aufnahme führen darf.
Nur die vollständige Erfüllung der Kopenhagener Kriterien - Umsetzung des "acquis communautaire" durch den Kandidaten und Aufnahmefähigkeit der EU - kann alleinige Grundlage eines Beitritts sein. Deshalb ist es sinnvoll, Beitrittsverhandlungen ergebnisoffen zu führen und von der rabattlosen Erfüllung aller Kriterien abhängig zu machen.
Für die Zukunft muss nun mehr denn je der Grundsatz "Vertiefung vor Erweiterung" gelten. Ohne grundlegende institutionelle Reformen, die eine Grundlage für ein effektives und effizientes Arbeiten der EU mit mehr als 25 Mitgliedstaaten schaffen, und ohne ein realistisches Konzept zur Umsetzung des Verfassungsvertrages sind neue Erweiterungsrunden nicht denkbar.
Wichtig ist nun, dass wir für uns in Europa klären, wo die Grenzen der EU liegen sollen. Gleichzeitig müssen wir klar definieren, was unter dem Kopenhagener Kriterium der Aufnahmefähigkeit verstanden wird.