Olav Gutting MdB informiert aus Berlin: Kinderförderungsgesetz im Bundestag
In zweiter und dritter Lesung wurde in dieser Woche das Kinderförderungsgesetz (KiföG) verabschiedet, das den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebots für Kinder unter drei Jahren regelt.
Ab dem 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Während der Aufbauphase bis zum 31. Juli 2013 werden die objektiv rechtlichen Kriterien für die Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren erweitert. 30 Prozent der neuen Plätze sollen in der Kindertagespflege geschaffen werden. Der Bund beteiligt sich mit 4 Milliarden Euro zu einem Drittel an den Ausbaukosten. Bereits Ende 2007 wurde mit der Errichtung des Sondervermögens in Höhe von 2,15 Milliarden Euro für Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren ein erster Schritt getan. Das Kinderförderungsgesetz regelt nun den zweiten Schritt. Über die Änderung im Finanzausgleichsgesetz erhalten die Länder vom Bund im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung für die Jahre 2009 bis 2013 insgesamt 1,85 Milliarden Euro und anschließend jährlich 770 Millionen Euro als Entlastung für die Finanzierung der Betriebskosten. Zudem sieht das Kinderförderungsgesetz vor, dass ab 2013 für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Tageseinrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt wird.