Olav Gutting MdB informiert aktuell aus Berlin: Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Eltern mit Kindern im Niedrigeinkommensbereich sind derzeit im ergänzenden ALG II-Bezug überdurchschnittlich häufig vertreten.
Mit dem in dieser Woche in den Bundestag eingebrachten Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes wollen wir erreichen, dass durch eine Verbesserung und Weiterentwicklung des Kinderzuschlags weniger Kinder und ihre Familien auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sein werden.
Die bisher individuell zu bestimmende Mindesteinkommensgrenze wird auf einheitliche Beträge von 600 Euro für Alleinerziehende und 900 Euro für Paare festgesetzt und damit zugleich deutlich abgesenkt. Gleichzeitig wird die Abschmelzrate für Einkommen aus Erwerbstätigkeit von 70 Prozent auf 50 Prozent abgesenkt und somit gewährleistet, dass im Geltungsbereich des Kinderzuschlags ein durchgehender Erwerbsanreiz durch einen kontinuierlichen Einkommensverlauf besteht.
Bei einer hinreichenden Erwerbsbeteiligung kann nunmehr grundsätzlich Hilfebedürftigkeit im Sinne der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) vermieden werden. Die Armutsgefährdungsquote von Kindern wird damit verringert.