Fuchs/Pfeiffer: EEG-Reform schafft mehr Markt und Kosteneffizienz
Beratungen stehen kurz vor dem Abschluss / Olav Gutting MdB veröffentlicht Pressemitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Die zuständigen Berichterstatter der Koalitionsfraktionen für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) haben sich am gestrigen Dienstag über die wesentlichen Inhalte der Reform verständigt. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSUBundestagsfraktion, Dr. Michael Fuchs, und der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher, Dr. Joachim Pfeiffer:
Michael Fuchs: „Wir sind auf der Zielgeraden für eine EEG-Reform, die den Ausbau der erneuerbaren Energien in vernünftige Bahnen lenkt und gleichzeitig der stromintensiven Industrie in Deutschland eine Perspektive bietet. Gestern haben wir in der Koalition Einigkeit über eine Reihe von wichtigen Änderungen am Regierungsentwurf erzielt. Sie müssen vor allem eines sicherstellen: die Genehmigungsfähigkeit des Gesetzes in Brüssel. Aus diesem Grund haben wir auch die Regelungen zur Eigenstromerzeugung kurzfristig noch einmal angepasst. Wer für den Eigenverbrauch Strom aus einer neu errichteten Kraft-Wärme- Kopplungsanlage oder aus erneuerbaren Energien erzeugt, zahlt im nächsten Jahr 30 Prozent EEG-Umlage, im Jahr 2016 35 Prozent und ab dem Jahr 2017 40 Prozent. Kleinanlagen bis 10 Kilowatt Leistung bleiben bis zu einer Strommenge von 10 Megawattstunden ausgenommen. Alle übrigen Neuanlagen zahlen die volle EEG-Umlage. Bereits bestehende Erzeugungsanlagen sind von der Regelung ausgenommen. Sie zahlen auch in Zukunft keine EEG-Umlage. Besonders wichtig ist, dass wir auch zügigere Schritte Richtung Markt und Wettbewerb im EEG vereinbart haben: bereits im Jahr 2016 sollen Stromerzeuger ab 100 Kilowatt Leistung ihren Strom vollständig selbst vermarkten. Der Entwurf der Bundesregierung sah dies erst für 2017 vor. Damit setzten wir deutliche Zeichen für mehr Eigenverantwortung bei den Erneuerbaren.“
Joachim Pfeiffer: „Wir haben auch an anderen Stellen nachgebessert, um die Reform zum Erfolg zu führen: Die Effizienzanforderungen für die stromintensive Industrie werden mittelstandsfreundlicher ausgestaltet: Unternehmen mit bis zu fünf Gigawattstunden Jahresstromverbrauch sollen aufwändige Umweltmanagementsysteme erspart bleiben. Es reichen schlankere Zertifizierungsverfahren, wie sie auch beim Stromsteuer- Spitzenausgleich Anwendung finden. Wir verbessern außerdem den Bestandsschutz für Biogasanlagen und Gasaufbereitungsanlagen. Ganz klar ist: Der Bestandsschutz gilt auch in der Eigenstromerzeugung. Wir werden kein Bestandskraftwerk mit der EEG-Umlage belasten. Wir schaffen außerdem Bestandsschutz für die sogenannte Kuppelgasverstromung und wollen mehr Spielraum für die Modernisierung älterer Kraftwerke. Wir appellieren an die Bundesregierung, bei den Regelungen für die stromintensive Industrie nochmals das Gespräch mit der EU-Kommission zu suchen. Nach unserer Auffassung ist die Kommissionsliste strom- und handelsintensiver Branchen unvollständig. So fehlen beispielsweise die Härtereien, obwohl sie nach unserem Eindruck alle gewünschten Kriterien erfüllen.“
Quelle / Copyright: CDU/CSU-Bundestagsfraktion