Einführung des Einheitspatents ist Meilenstein der europäischen Rechtsentwicklung
Bundestag schafft Voraussetzung für den baldigen Start des Einheitlichen Patentgerichts
Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Donnerstag den Gesetzentwurf zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht beschlossen. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Sebastian Steineke:
"Die Einführung des Einheitspatents ist ein Meilenstein der europäischen Rechtsentwicklung. Demnächst gibt es in Europa für Erfindungen einen flächendeckenden Patentschutz, der vor dem Einheitlichen Patentgericht durchgesetzt werden kann. Das Einheitspatent ist ein gutes Beispiel dafür, wie die Europäische Union den Nutzen für Bürger und Unternehmen mehren kann. Bisher stehen Patentanmeldern ausschließlich Schutztitel zur Verfügung, die in einem Mitgliedstaat gültig sind und jeweils nur vor dessen nationalen Gerichten durchgesetzt werden können. Das ist für innovative Unternehmen mit hohen Kosten und viel Bürokratie verbunden. Durch das Einheitspatent kann dieser Aufwand erheblich reduziert und somit Innovationen gefördert werden.
Gerade für die deutsche Wirtschaft, die bei Patentanmeldungen traditionell an der Spitze steht, bringt das europäische Einheitspatent riesige Vorteile. Knapp 40 Prozent der Patentanmelder innerhalb der Europäischen Union kommen aus Deutschland. Aber auch die anderen Staaten sehen den großen Wert. So hält erfreulicherweise sogar Großbritannien ungeachtet des Brexit am Einheitspatent fest.
Mit der zügigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch den Bundestag kann die Ratifizierung des Patentgerichtsübereinkommens durch die Bundesrepublik Deutschland noch in diesem Frühjahr erfolgen. Wir haben damit die Voraussetzung für den baldigen Start des Einheitlichen Patentgerichts und damit der gesamten EU-Patentreform geschaffen."
Quelle: Mitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion